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Veröffentlichungen
EUREF Forschungs-Campus AP2 (Forschungscampus)
Die HTW Berlin widmet sich seit vielen Jahren den erneuerbaren Energien. Neben den seit den 90er Jahren sehr erfolgreich aufgebauten Studiengängen mit dem Fokus auf regenerative Energiesysteme werden in den letzten Jahren die Forschungsaktivitäten in allen Technologiezweigen stark erweitert. Somit k...
FAQ
Alles was Sie bei Auflagen im MAP-Studium beachten müssen
Die Auflagen für den Masterstudiengang Arbeits- und Personalmanagement (MAP) an der HTW Berlin bieten Studierenden die Möglichkeit, bereits erbrachte Studienleistungen, berufliche Erfahrungen oder Fachpraktika anerkennen zu lassen. Die Auflagen umfassen verschiedene Möglichkeiten zur Anerkennung von ECTS, einschließlich Praktika, Werkstudententätigkeit, Ausbilder/ADA Schein, HTW-Kurse und Auslandsstudienleistungen. Die Festlegung der Auflagen erfolgt in einem separaten Termin, und es ist wichtig, alle notwendigen Unterlagen und Formulare einzureichen. Die Anerkennung von Praktika und weiteren Qualifikationen muss gemäß den Vorgaben der Hochschulordnung erfolgen.
Alles was Sie bei Auflagen im MAP-Studium beachten müssen
Die Auflagen für den Masterstudiengang Arbeits- und Personalmanagement (MAP) an der HTW Berlin bieten Studierenden die Möglichkeit, bereits erbrachte Studienleistungen, berufliche Erfahrungen oder Fachpraktika anerkennen zu lassen. Die Auflagen umfassen verschiedene Möglichkeiten zur Anerkennung von ECTS, einschließlich Praktika, Werkstudententätigkeit, Ausbilder/ADA Schein, HTW-Kurse und Auslandsstudienleistungen. Die Festlegung der Auflagen erfolgt in einem separaten Termin, und es ist wichtig, alle notwendigen Unterlagen und Formulare einzureichen. Die Anerkennung von Praktika und weiteren Qualifikationen muss gemäß den Vorgaben der Hochschulordnung erfolgen.
CAMPUS STORIES
Beratungsangebote der HTW
2017
FAQ
Nichtamtliche Lesefassung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für den konsekutiven Masterstudiengang System Design/Game Design
im Fachbereich im Fachbereich Gestaltung und Kultur vom 3. Juli 2019 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 6. Oktober 2021