Minderjährige
Wenn Sie zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses noch nicht 18 Jahre alt sind und Ihren Wohnsitz bei einer sorgeberechtigten Person in Berlin oder Brandenburg haben, wird Ihre Bewerbung im Rahmen der Minderjährigenquote berücksichtigt. Diese Quote umfasst 5 Prozent der verfügbaren Plätze.
Kein extra Antrag notwendig
Alter und Wohnort werden durch Ihre Angaben im Online-Bewerbungsportal automatisch erfasst. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht notwendig. Im Falle einer Immatrikulation müssen Sie jedoch Ihren Wohnsitz mit einer aktuellen Meldebescheinigung nachweisen.
Sollten Sie nicht über die Minderjährigenquote zugelassen werden, nehmen Sie weiterhin regulär am allgemeinen Auswahlverfahren teil und haben dort dieselben Chancen auf einen Studienplatz.