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Erforderliche Nachweise

Bitte reichen Sie alle nachfolgend aufgeführten Unterlagen ausschließlich digital ein. Beachten Sie, dass Links (z. B. zu Modulhandbüchern) nicht akzeptiert werden.

Seiteninhalt

Gesamtnotenübersicht (Notenspiegel)

  • Muss ein aktuelles Ausstellungsdatum aufweisen.
  • Vom Studierendenservice-Management oder der Prüfungsverwaltung Ihrer Hochschule mit Stempel und Unterschrift bestätigt.
  • Enthält alle erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (bestandene, nicht bestandene sowie angemeldete Prüfungen).
  • Gegebenenfalls ist zusätzlich das Vordiplomzeugnis einzureichen, sofern dieses nicht bereits in der Notenübersicht als bestanden ausgewiesen ist.

Wichtige Hinweise: 

  • Einzelne Leistungsnachweise ("Scheine") sind nicht ausreichend.
  • Noch offene oder lediglich angemeldete Prüfungsleistungen zum Zeitpunkt der Bewerbung sind unverzüglich nachzureichen.
  • Falls keine Studienleistungen erbracht oder angemeldet wurden, ist eine schriftliche Bestätigung der Prüfungsverwaltung mit Stempel und Unterschrift beizufügen.

Nachweis des aktuellen Fachsemesters

  • Für jeden Studiengang, in dem Sie an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren.
  • Diese Angabe ist in der Regel in der Gesamtnotenübersicht enthalten. Falls nicht, kann sie durch eine aktuelle Immatrikulations- oder Exmatrikulationsbescheinigung mit ausgewiesenem Fachsemester nachgewiesen werden.

Hinweis: In Deutschland werden Studienzeiten in zwei Kategorien gezählt:

  • Fachsemester: alle Semester, die in einem bestimmten Studiengang absolviert wurden (Urlaubssemester werden nicht mitgerechnet)
  • Hochschulsemester: alle Semester, in denen Sie an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren, einschließlich Urlaubssemester

Kurzbeschreibungen der Lehr-/Stoffinhalte

  • Für jedes in der Gesamtnotenübersicht aufgeführte Fach (unabhängig vom Bestehen oder Anmelden).
  • Die Beschreibungen können aus offiziellen Quellen wie Internetseiten der Hochschule, Vorlesungsverzeichnissen, Lehrskripten oder Modulhandbüchern stammen.
  • Selbst verfasste Inhaltsbeschreibungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen akzeptiert. In diesem Fall ist eine Erklärung der Hochschule beizufügen, warum keine offiziellen Beschreibungen vorgelegt werden können.
  • Bitte reichen Sie ausschließlich die relevanten Modulbeschreibungen ein; Links oder komplette Modulhandbücher werden nicht berücksichtigt.

Nachweis über Semesterwochenstunden oder Leistungspunkte

Diese Angaben finden sich in der Regel in den Modulbeschreibungen, im Curriculum des Studiengangs oder in der Gesamtnotenübersicht. Falls nicht vorhanden, reichen Sie bitte zusätzlich eine tabellarische Übersicht ein.

Nachweis sämtlicher bisheriger Studienzeiten

Üblicherweise in der jeweiligen Exmatrikulationsbescheinigung enthalten. Alternativ kann der Nachweis durch eine gesonderte Studienzeit- oder Studienverlaufsbescheinigung der Hochschule erbracht werden.

Hinweis für Nachweise ausländischer Studienergebnisse

Alle Unterlagen müssen in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Dokumente in anderen Sprachen sind mit einer beglaubigten deutschen oder englischen Übersetzung einzureichen. Wenn Sie ausländische Studienleistungen anrechnen lassen möchten, kontaktieren Sie bitte vorab den Studierendenservice per E-Mail.