Prüfungen
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Prüfungsanmeldung
- Vor jeder Prüfung im Präsenzstudium ist eine Online-Anmeldung über das LSF-Portal innerhalb der Anmeldezeiträume erforderlich.
- Es gibt zwei Prüfungszeiträume pro Semester, zwischen denen Studierende wählen können. Ausnahme: Bei modulbegleitenden Prüfungen mit mehreren Teilen müssen alle Teile zusammen im selben Zeitraum angemeldet werden. Diese Prüfungen werden auch nur einmal pro Semester angeboten.
- Wenn wegen Studienverzug keine Online-Anmeldung mehr möglich ist, reichen Sie das Formular zur Prüfungsanmeldung [PDF] schriftlich bei Ihrem zuständigen Team im Studierenden-Management ein.
- Verspätete Anmeldungen sind ausgeschlossen. Nur bei unverschuldetem Fristversäumnis kann eine formlose Anmeldung mit folgenden Angaben eingereicht werden: Benennung und Nachweis der Gründe für das Fristversäumnis, Lehrveranstaltungs- bzw. Prüfungsnummer, Bezeichnung der Prüfung (Modulbezeichnung), Dozent*in, Prüfungstermin, Unterschrift.
- Sonderregelungen:
- Für ConREM und Studiengänge des ZbwS erfolgt die Prüfungsanmeldung automatisch.
- Bei Landschaftsarchäologie melden Sie sich nur für Prüfungen in AWE-Modulen in LSF an. Für alle anderen Module werden Sie automatisch angemeldet.
Prüfungsverhinderung
- Für Klausuren, die trotz Anmeldung nicht angetreten werden, ist kein Attest notwendig. Die Klausur kann im nächsten Prüfungszeitraum oder Semester wiederholt werden. Dafür müssen Sie sich erneut anmelden.
- Bei allen anderen Prüfungsformen gemäß § 13, 14 und 15 der RStPO muss im Falle eines Versäumnisses unverzüglich ein Nachweis erbracht werden, dass Sie die Gründe für das Versäumnis nicht zu vertreten haben. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss.
- Pro Prüfung sind drei Versuche möglich. Ein nicht angetretener, nicht bestandener oder abgebrochener Versuch zählt als Versuch. Ausnahme: Bei Klausuren zählt ein nicht angetretener Termin nicht als Versuch.
- Studierende mit BAföG sollten bei Prüfungsverhinderung ein ärztliches Attest aufbewahren, um es möglicherweise dem BAföG-Amt als Nachweis vorzulegen.
Wiederholung der Prüfung
- Modulprüfungen bestehen meist aus mehreren Teilleistungen (Units), deren Noten anteilig in die Gesamtnote einfließen. Eine Modulprüfung gilt als nicht bestanden, wenn entweder
- keine Note von mindestens „ausreichend“ (4,0) bzw. "mit Erfolg" erreicht wurde oder
- der gewichtete Durchschnitt aller Units unter 4,0 liegt.
- Eine nicht bestandene Prüfung im 1. Prüfungszeitraum kann im 2. Prüfungszeitraum desselben Semesters wiederholt werden. Dazu melden Sie sich eigenständig an. Ausnahme: Module mit modulbegleitenden Prüfungen werden nur einmal pro Semester angeboten.
- Was Sie bei einer nicht bestandenen Prüfung im 2. Prüfungszeitraum tun müssen, regelt die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs.
- Ein 4. Prüfungsversuch ist nur möglich, wenn Sie zuvor ein Beratungsgespräch mit der Studienfachberatung in Anspruch genommen haben. Nach dem Gespräch muss das Formular „Teilnahme an einer Studienfachberatung“ [PDF] innerhalb eines Monats beim Studierendenservice eingereicht werden. Die Anmeldung zum 4. Versuch kann erst zum ersten Prüfungszeitraum (PZR) im Folgesemester (oder später) erfolgen. Ausnahme: Wenn Sie bereits nach dem 1. PZR die Studienfachberatung in Anspruch genommen haben, ist eine Anmeldung auch schon im 2. PZR des jeweiligen Semesters möglich.
- Im Fernstudium können Teilleistungen wie Haus- oder Belegarbeiten nicht ins nächste Semester „übertragen“ werden, sondern müssen bei erneuter Belegung vollständig neu erbracht werden.