Bewerbung ohne Unterlagen
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Unterlagen erst nach der Zulassung
Sie stellen zunächst nur online Ihren Bewerbungsantrag. Erhalten Sie einen Zulassungsbescheid, werden Sie mit dem Antrag auf Immatrikulation dazu aufgefordert, Unterlagen einzureichen. Diese Unterlagen müssen bis spätestens zum Semesterbeginn vorgelegt werden. Andernfalls werden Sie nicht immatrikuliert. Falls sich bei Vorlage der Unterlagen herausstellt, dass die Angaben in der Online-Bewerbung falsch waren, kann die Zulassung wieder zurückgenommen werden.
Sonderfälle
Wenn Sie
- bereits an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren oder sind,
- sich für ein Zweitstudium bewerben,
- einen Sonderantrag einreichen,
- eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung besitzen,
sind die Bewerbungsunterlagen vollständig bis zum Bewerbungsschluss einzureichen.