Zum Hauptinhalt / Skip to main content

Prüfungen

Seiteninhalt

Prüfungsanmeldung

  • Vor jeder Prüfung im Präsenzstudium ist eine Online-Anmeldung über das LSF-Portal innerhalb der Anmeldezeiträume erforderlich. 
  • Es gibt zwei Prüfungszeiträume pro Semester, zwischen denen Studierende wählen können. Ausnahme: Bei modulbegleitenden Prüfungen mit mehreren Teilen müssen alle Teile zusammen im selben Zeitraum angemeldet werden. Diese Prüfungen werden auch nur einmal pro Semester angeboten.
  • Wenn wegen Studienverzug keine Online-Anmeldung mehr möglich ist, reichen Sie das Formular zur Prüfungsanmeldung [PDF] schriftlich bei Ihrem zuständigen Team im Studierenden-Management ein.
  • Verspätete Anmeldungen sind ausgeschlossen. Nur bei unverschuldetem Fristversäumnis kann eine formlose Anmeldung mit folgenden Angaben eingereicht werden: Benennung und Nachweis der Gründe für das Fristversäumnis, Lehrveranstaltungs- bzw. Prüfungsnummer, Bezeichnung der Prüfung (Modulbezeichnung), Dozent*in, Prüfungstermin, Unterschrift.
  • Sonderregelungen:
    • Für ConREM und Studiengänge des ZbwS erfolgt die Prüfungsanmeldung automatisch.
    • Bei Landschaftsarchäologie melden Sie sich nur für Prüfungen in AWE-Modulen in LSF an. Für alle anderen Module werden Sie automatisch angemeldet.

Prüfungsverhinderung

  • Für Klausuren, die trotz Anmeldung nicht angetreten werden, ist kein Attest notwendig. Die Klausur kann im nächsten Prüfungszeitraum oder Semester wiederholt werden. Dafür müssen Sie sich erneut anmelden.
  • Bei Teilleistungen von Modulprüfungen muss im Falle eines Versäumnisses unverzüglich ein Nachweis erbracht werden.
  • Pro Prüfung sind drei Versuche möglich. Ein nicht angetretener, nicht bestandener oder abgebrochener Versuch zählt als Versuch. Ausnahme: Bei Klausuren zählt ein nicht angetretener Termin nicht als Versuch.
  • Studierende mit BAföG sollten bei Prüfungsverhinderung ein ärztliches Attest aufbewahren, um es möglicherweise dem BAföG-Amt als Nachweis vorzulegen.

Wiederholung der Prüfung

  • Modulprüfungen bestehen meist aus mehreren Teilleistungen (Units), deren Noten anteilig in die Gesamtnote einfließen. Eine Modulprüfung gilt als nicht bestanden, wenn entweder
    • keine Note von mindestens „ausreichend“ (4,0) bzw. "mit Erfolg" erreicht wurde oder
    • der gewichtete Durchschnitt aller Units unter 4,0 liegt.
  • Eine nicht bestandene Prüfung im 1. Prüfungszeitraum kann im 2. Prüfungszeitraum desselben Semesters wiederholt werden. Dazu melden Sie sich eigenständig an. Ausnahme: Module mit modulbegleitenden Prüfungen werden nur einmal pro Semester angeboten.
  • Was Sie bei einer nicht bestandenen Prüfung im 2. Prüfungszeitraum tun müssen, regelt die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs.
  • Ein 4. Prüfungsversuch ist nur möglich, wenn Sie zuvor ein Beratungsgespräch mit der Studienfachberatung in Anspruch genommen haben. Nach dem Gespräch muss das Formular „Teilnahme an einer Studienfachberatung“ [PDF] innerhalb eines Monats beim Studierendenservice eingereicht werden. Die Anmeldung zum 4. Versuch kann erst zum ersten Prüfungszeitraum (PZR) im Folgesemester (oder später) erfolgen. Ausnahme: Wenn Sie bereits nach dem 1. PZR die Studienfachberatung in Anspruch genommen haben, ist eine Anmeldung auch schon im 2. PZR des jeweiligen Semesters möglich.
  • Im Fernstudium können Teilleistungen wie Haus- oder Belegarbeiten nicht ins nächste Semester „übertragen“ werden, sondern müssen bei erneuter Belegung vollständig neu erbracht werden.