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SBV-Wahl für Beschäftigte

Wahlurne © HTW Berlin/Nina Zimmermann

Im Herbst 2026 wird die Schwerbehindertenvertretung an der HTW Berlin für die kommende Amtszeit neu gewählt.

Nach aktuellem Stand findet die Wahl im vereinfachten Wahlverfahren nach der Wahlordnung für die Schwerbehindertenvertretungen statt. Die Wahl erfolgt in einer Wahlversammlung. Die Einladung dazu wird rechtzeitig verschickt.

Wahlberechtigt sind alle schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten der HTW Berlin. Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung ist der Hochschule bisher nicht bekannt? Bitte melden Sie sich bei der Schwerbehindertenvertretung. So kann die Wahlberechtigung geprüft und das Wählerverzeichnis bei Bedarf ergänzt werden. 

Beschäftigte, deren Status bereits bekannt ist, müssen nichts unternehmen.

Für das Amt der Vertrauensperson oder einer stellvertretenden Vertrauensperson können grundsätzlich alle Beschäftigten der HTW Berlin kandidieren, die nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. Wer sich eine Kandidatur vorstellen kann, kann sich bereits vorab mit der Schwerbehindertenvertretung austauschen.

Die Vertrauensperson und die stellvertretenden Vertrauenspersonen beantworten Fragen zur Arbeit der Schwerbehindertenvertretung, zum Wahlverfahren und zu einer möglichen Kandidatur. Weitere Informationen zur SBV-Wahl 2026 stehen auf den Webseiten der Schwerbehindertenvertretung. Dort werden auch Änderungen und aktuelle Hinweise veröffentlicht: https://www.htw-berlin.de/einrichtungen/vertretungen-beauftragte/schwerbehinderten-vertretung