Nebenberufliche*n Lehrbeauftragte*r für das Modul Mathematik 1
Der Fachbereich 4 sucht zum Wintersemester 2025/26 eine_n nebenberufliche_n Lehrbeauftragte_n für das Modul
Mathematik 1
im Umfang von 6 SWS für das 1. Fachsemester des Bachelorstudienganges Informatik in Kultur und Gesundheit.
Lehrinhalte
- Vektorrechnung
- Analytische Geometrie in zwei und drei Dimensionen
- Lineare Gleichungssysteme und Matrizen
- Eigenwertprobleme
Thematische und didaktische Schwerpunkte sowie Prüfungsformen finden Sie in den Modulbeschreibungen im Campusmanagementsystem lsf.htw-berlin.de. An einer Lehrveranstaltung nehmen ca. 40 Studierende teil. Die Lehrveranstaltungen finden am Campus Wilhelminenhof der HTW Berlin statt.
Ihr Profil
Mindestvoraussetzung der Beauftragung ist ein Hochschulabschluss in Mathematik oder einer verwandten Disziplin. Relevante Berufserfahrung ist von Vorteil. Erwartet wird die Übernahme einer Vorlesung im Umfang von 90 Minuten und zweier Übungsgruppen (jeweils 20 Studierende) im Umfang von je 90 Minuten pro Woche.
Wir bieten
Die Vergütung beträgt 91,00 Euro für eine 90-minütige Einheit (90min = 2 SWS; 45,50 Euro pro SWS).
Der Studiengang strebt ein langfristiges Engagement an, bei dem der/die Lehrbeauftragte semesterweise im Wechsel das obige Modul und das Modul Mathematik 2 (2. Fachsemester Informatik in Kultur und Gesundheit) übernimmt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung zusammengefasst in einem PDF oder inhaltliche Fragen an Prof. Dr. Torsten Becker per E-Mail Torsten.Becker@htw-berlin.de
Bewerbungsfrist: 31.08.2025
Die HTW Berlin bemüht sich ausdrücklich, die Anzahl Frauen unter den Lehrbeauftragten zu erhöhen. Daher laden wir Frauen herzlich dazu ein, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte und ihnen gleichstellte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Die im Rahmen Ihrer Bewerbung übermittelten personengebundenen Daten werden von uns gemäß Datenschutzverordnung ausschließlich für die ausgeschriebene Stelle verarbeitet. Ihre Zustimmung zur Speicherung und Nutzung der Daten können Sie jederzeit widerrufen.
Gesetzliche Regelungen zur Erteilung von Lehraufträgen entnehmen Sie bitte dem Berliner Hochschulgesetz § 120 Lehrbeauftragte.