Sparmaßnahmen

Der Berliner Senat hat aufgrund der Finanzlage des Landes Berlin massive Kürzungen bei den staatlichen Hochschulen beschlossen. Auch die HTW Berlin ist betroffen. Im folgenden FAQ informieren wir über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.
Letzte Aktualisierungen:
- Frage zu Berliner Hochschulbaugesellschaft ergänzt 6.5.2026
- Pressespiegel aktualisiert 4.5.2026
- Wie ist der Stand des Entscheidungsprozesses? Infos zum Auslaufen von BWL fern und zur Reduzierung von Studienplätzen bei IKT ergänzt 4.5.2026
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns an kommunikation@htw-berlin.de.
Allgemeine Fragen zu Finanzierung und Hochschulverträgen
Woher kommt die Finanzierung der HTW Berlin? Warum wird sie gekürzt?
Die Finanzierung der HTW Berlin basiert auf zwei Säulen. Dies sind die Zuweisungen des Landes und des Bundes. Um die Größenordnung einschätzen zu können: Für das Jahr 2025 waren im bisherigem Hochschulvertrag 76,7 Mio. vom Land Berlin und 15,6 Mio. Euro vom Bund vorgesehen. Teile beider Finanzierungen sind an Kennzahlen gekoppelt. Hierbei schneidet die HTW Berlin insgesamt sehr gut ab.
Die Hochschulverträge des Landes Berlin legen fest, welche Mittel wir als Hochschule vom Land erhalten und welche Ziele wir erfüllen müssen. Der Zeitraum von fünf Jahren soll eigentlich Planungssicherheit schaffen. Bisher galt die Finanzierungszusage durch den Hochschulvertrag 2024-2028. Das Land Berlin kann aufgrund des Haushaltsdefizits diese Mittelzusage jedoch nicht mehr einhalten und hat daher Kürzungen und eine Neuverhandlung der Hochschulverträge angesetzt.
Wie ist der Stand der Nachverhandlung der Hochschulverträge?
Die Verhandlungen zwischen dem Land und den Hochschulen sind abgeschlossen. Die Änderungsverträge sehen massive Einsparungen bei allen Berliner Hochschulen vor. Das Präsidium hat den aktuellen Stand des Änderungsvertrages für die HTW Berlin am 28. Juli 2025 dem Akademischen Senat in einer ersten Lesung vorgestellt, am 6. Oktober 2025 in der zweiten Lesung.
Die Änderungsverträge wurden am 11.02.2026 unterschrieben, siehe hierzu die tagesaktuelle Online-Meldung im Tagesspiegelsowie beim RBB.
Stand: 11.2.2026
Warum hat die HTW Berlin den geänderten Hochschulvertrag unterschrieben?
Grundsätzlich ist die Änderung bestehender und gültiger Verträge abzulehnen. Das Präsidium hat den akademischen Gremien der HTW Berlin die Annahme der Vertragsänderungen dennoch empfohlen. Dies beruht auf einer sorgfältigen Abwägung der rechtlichen, politischen und finanziellen Rahmenbedingungen und Risiken. Die Unterschrift unter die Vertragsänderung ist ein Signal für die Dialogbereitschaft und Verantwortung gegenüber der Stadtgesellschaft, gegenüber der Politik und für die Zukunft der HTW Berlin. Hinzukommt, dass eine Nichtunterschrift nichts am reduzierten Landeszuschuss ändern würde, jedoch alle momentan gültigen Verpflichtungen erhalten blieben.
Der Akademische Senat hat der Unterzeichnung der geänderten Hochschulverträge am 6.10.2025 zugestimmt und eine Stellungnahme dazu abgegeben.
Die Präsidentin hat am 11.2.2026 den geänderten Hochschulvertrag unterschrieben.
Stand: 11.2.2026
Was ist mit einer Klage der Hochschulen gegen das Land Berlin auf Einhaltung der alten Hochschulverträge?
Nach aktuellem Stand sehen alle Berliner Hochschulen von einer Klage ab und haben die Änderungsverträge am 11.2.2026 unterzeichnet bzw. planen eine Unterzeichnung.
Stand 11.2.2026
Das Land Berlin plant in Zusammenhang mit den Mittelkürzungen einen Strukturprozess der Berliner Hochschulen. Wie ist der Stand?
In der Pressemitteilung der Senatsverwaltung zur Unterzeichnung der geänderten Hochschulverträge vom 11.2.2026 wurde die Einsetzung einer unabhängigen Perspektivkommission bekanntgegeben. Die Kommission soll Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Berliner Hochschulsystems und für einen Strukturprozess erarbeiten, auch mit Blick auf die nächsten Hochschulverträge. Mit Schreiben vom 23. Januar 2026 hat die Wissenschaftssenatorin 18 Mitglieder aus verschiedenen Bereichen bestellt. Vorsitzender ist Prof. Dr. Matthias Kleiner, Professor für Umformtechnik an der TU Dortmund, ehemaliger Präsident der DFG und ehemaliger Präsident der Leibniz-Gemeinschaft. Die Ergebnisse der Kommission sollen bis Mai 2027 vorliegen.
Weitere Informationen zu den Mitgliedern und den Aufgaben hat die Senatsverwaltung in einer Pressemitteilung am 13. März 2026 bekanntgegeben.
Am 22. Juni 2026 ist die HTW Berlin zu einem ersten Gespräch mit der Perspektivkommission eingeladen.
Stand 16.4.2026
Das Land Berlin plant die Einrichtung einer Hochschulbaugesellschaft. Wie ist der Stand, und was bedeutet das für die HTW Berlin?
Der Berliner Senat hat am 21. April 2026 das Gesetz zur Errichtung einer Berliner Hochschulbaugesellschaft (BHG) beschlossen. Weitere Informationen stellt der Senat in einer Pressemitteilung bereit. Aus Sicht der HTW Berlin sind folgende vier Punkte im Gesetzentwurf kritisch:
1. Zentrales Gebäudemanagement als Aufgabe der BHG
Das Gebäudemanagement soll zukünftig als Aufgabe an die BHG übertragen werden. Das ist der falsche Weg. Jede Hochschule hat eigene Strukturen, eigene Prozesse und über Jahre aufgebautes Know-how. Eine pauschale Zentralisierung dieser Kernaufgabe würde keine Effizienz schaffen, sondern funktionierende Strukturen zerschlagen und bewährte Abläufe gefährden. Es steht zu befürchten, dass im gleichen Zuge das Niveau des Bauunterhaltes deutlich zurückgefahren wird.
2. Unzureichende Mitbestimmung
Im Entwurf fehlen verbindliche Mitbestimmungsrechte der Hochschulen. Eine Gesellschaft, die rein nach Finanzlogik und an den Bedarfen der Hochschulen vorbei entscheidet, wäre kontraproduktiv. Beratende Beteiligung reicht nicht – wir brauchen entscheidungstragende Sitze in den Gremien und Prozesse, die die strategischen Bauentwicklungspläne der Hochschulen in die BHG nachhaltig verankern.
3. Ungeklärte Mietfinanzierung
Mit der Übertragung der Liegenschaften der Hochschulen an die BHG werden die Hochschulen im Sinne des Mieter-Vermieter-Modells mietpflichtig für jedes einzelne Gebäude. Hieraus entstehen dauerhafte Mietverpflichtungen. Wie diese Mieten nachhaltig getragen werden sollen, lässt der Entwurf offen. Es ist nicht geklärt, ob die bisherigen Mittel für den Bauunterhalt (der dann nicht mehr so gut funktioniert) ausreichen, um die Mieten zu zahlen. Wenn die BHG Effizienzgewinne wie versprochen hebt, dann müssten die Mieten geringer ausfallen. Daran bestehen erhebliche Zweifel.
4. Erhebliche Flächenreduzierung
Es werden Flächenreduzierungen um mindestens 15 Prozent bis 2032 und langfristig um 30 Prozent gefordert. Dies lässt sich mit den realen Bedarfen nicht vereinbaren. Pauschale Kürzungsvorgaben gehen am tatsächlichen Bedarf vorbei, zwingen die Hochschule aber, umgehend einen Reduktionspfad zu beschreiten.
Stand: 6.5.2026
Fragen zu Sparmaßnahmen
Wie viel muss die HTW Berlin einsparen?
Durch die massiven Kürzungen des Berliner Senats bei der Grundfinanzierung muss die HTW Berlin bis 2028 insgesamt 41 Mio. Euro im Vergleich zur vorherigen Version des Hochschulvertrages einsparen.
Was bedeuten die Einsparungen?
Wir haben bereits umfassende Maßnahmen ergriffen, um in allen Bereichen Sachmittel einzusparen. Der Großteil unseres Budgets sind jedoch Ausgaben für Personal. Wir müssen daher Personalstellen einsparen. Würden wir alle bis 2028 frei werdenden Stellen nicht nachbesetzen, könnten wir insgesamt bis 2028 nur 15 Mio. Euro einsparen, also ca. 36 Prozent der nötigen Einsparungen. Das verdeutlicht die Dimension des Problems. Der Abbau von Stellen wird einen Abbau von ca. 10 Prozent der Studienplätze und curriculare Änderungen nach sich ziehen müssen.
Warum sollen Studienplätze reduziert werden?
Wir wollen das sehr vielfältige und erfolgreiche Studienangebot der HTW Berlin nicht kürzen. Wir sind jedoch gezwungen, darüber zu diskutieren, wie substantielle Einsparungen möglich sind. Aktuell werden Vorschläge diskutiert. Es kann nicht im Interesse der Hochschule sein, nach dem Zufallsprinzip jede frei werdende Stelle zu streichen. Daher gilt es, strategische Entscheidungen zu treffen.
Wie kann strategisch entschieden werden, in welchen Studiengängen weniger Studierende aufgenommen werden? Muss in allen Fachbereichen gleichermaßen gespart werden?
Nach intensiven Diskussionen der Gremien in den vergangenen Monaten ist der aktuelle Vorschlag der Hochschulleitung, dass wir dort sparen, wo Studienplätze in den letzten acht Jahren regelmäßig nicht ausgelastet waren. Das betrifft alle fünf Fachbereiche und jeder Fachbereich muss nun entscheiden, wie die anteilig erforderlichen Einsparungen umgesetzt werden können.
Am 17.11.2025 fand eine Strategiesitzung des Akademischen Senats statt. Alle Fachbereiche haben den Stand ihrer Diskussionen vorgestellt und in Kleingruppen gemeinsam an Lösungen gearbeitet. Ergebnisse aus dem Klausurtag waren unter anderem:
- Fachliche Breite möglichst erhalten: Einige Fachbereich überlegen, Studiengänge zusammenzulegen und kleinere Fächer als Vertiefungsrichtung zu erhalten.
- Präsenzstudiengänge haben Priorität vor Fernstudiengängen.
- Es werden Sparpotentiale durch eine fachübergreifende Zusammenarbeit in ähnlichen Fächern/Modulen geprüft.
Stand: 16.12.2025
Gibt es Alternativen zum gezielten Sparen in nicht ausgelasteten Studiengängen?
Eine Alternative ist der demographische Zufall: Jede Professur oder Stelle in einem Studiengang fällt weg, sobald sie frei wird. Eine andere Möglichkeit ist, gleichmäßig über alle 80 Studiengänge der Hochschule Studienplätze und Personal zu reduzieren. Problematisch ist dabei, dass wir dadurch auch sehr gut laufende und gut nachgefragte Studiengänge kürzen, was wiederum Auswirkungen auf unsere Kennzahlen und die Finanzierung durch den Bund haben kann.
Warum ist im Gespräch, einzelne Studiengänge zu schließen?
Es gibt die Möglichkeit, Studiengänge zu verkleinern (z. B. Wegfall einer Kohorte) oder zu schließen, um Studienplätze zu reduzieren. Wenn nur die Anzahl an Plätzen reduziert wird, muss trotzdem die Infrastruktur des Studiengangs aufrechterhalten bleiben. Substantielle Einsparungen sind vor allem dann möglich, wenn ein Studiengang ausläuft.
Wie ist der Stand des Entscheidungsprozesses? Was sind wichtige Termine?
Die strategischen Vorschläge zur Umsetzung der Sparmaßnahmen wurden in diesem Wintersemester in allen Gremien diskutiert. Auf Fachbereichsebene sind dies die Fachbereichsräte, hochschulweit das Kuratorium und der Akademische Senat. Die Sitzungstermine sind online einsehbar.
Zunächst ging die HTW Berlin davon aus, dass eine Reduzierung der Aufnahme von Studienanfänger*innen zum Wintersemester 2026/27 bereits zum 15.1.2026 feststehen muss. Aufgrund der besonderen Umstände waren nun auch nach dieser Frist noch Änderungen möglich. Jedoch spätestens zur Öffnung des Bewerbungsportals Mitte Mai muss feststehen, wie viele Studienplätze zum kommenden Wintersemester zur Verfügung stehen.
Ein wichtiger Termin war daher die letzte Sitzung des Akademischen Senats im Wintersemester am 9.2.2026. Dort wurde die aktuelle Beschlusslage in den Fachbereichen zu Sparmaßnahmen vorgestellt. Es liegen bereits mehrere Beschlüsse zur Reduzierung von Studienplätzen vor:
Fachbereich 1 plant, in den Bachelorstudiengängen Elektrotechnik und Regenerative Energien ab dem Wintersemester 2026/27 je eine Kohorte im Bachelor zu reduzieren, das heißt jeweils 40 Anfänger*innen weniger aufzunehmen. Die Studiengänge Computer Engineering, Gesundheitselektronik, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Mikrosystemtechnik nehmen im WS 2026/27 ganz regulär neue Studienanfänger*innen auf. Geplant ist, die fachliche Breite zu erhalten und einen gemeinsamen Studiengang mit unterschiedlichen Vertiefungsrichtungen zu entwickeln. Eine Arbeitsgemeinschaft erarbeitet derzeit dazu ein Konzept. Idealerweise soll der neue Studiengang dann im WS 2027/28 starten und statt bisher insgesamt 240 Studienanfänger*innen pro Jahr 200 Studienanfängerplätze haben; das heißt insgesamt eine Kohorte weniger als bisher, jedoch ohne dass ein Fach eingestellt werden muss. Der Akademische Senat hat am 9.2.2026 dem Beschluss des Fachbereichs 1 zugestimmt. Zur Umsetzung ist noch die Zustimmung der Senatsverwaltung erforderlich.
Fachbereich 2 plant, ab dem Wintersemester 2026/27 keine neuen Studienanfänger*innen im Fernstudiengang Maschinenbau sowie im Master Construction and Real Estate Management (ConREM) aufzunehmen. Die Studiengänge Bachelor Umweltinformatik und der konsekutive Master Betriebliche Umweltinformatik immatrikulieren im WS 2026/27 wie gewohnt, sollen jedoch ab dem WS 2027/28 in der bisherigen Form keine neuen Studienanfänger*innen mehr aufnehmen. Es wird gemeinsam mit dem Fachbereich 4 geprüft, wie die Umweltinformatik als Vertiefungsrichtung in einen neuen gemeinsamen Informatik-Studiengang integriert werden kann. Der Akademische Senat hat am 9.2.2026 dem Beschluss des Fachbereichs 2 zugestimmt. Zur Umsetzung ist noch die Zustimmung der Senatsverwaltung erforderlich.
Fachbereich 3 plant, im Studiengang BWL fern ab dem Sommersemester 2027 keine Studienanfänger*innen aufzunehmen. Der Fachbereich hat dazu einen Beschluss gefasst, das Kuratorium hat am 28.4.2026 eine zustimmende Stellungnahme abgegeben. Im nächsten Schritt muss der Akademische Senat zustimmen.
Am Fachbereich 4 prüft derzeit eine Arbeitsgruppe die Möglichkeiten der Zusammenarbeit verschiedener Informatikstudiengänge. Zudem hat der Fachbereich am 15.4.2026 beschlossen, im Studiengang Informatik in Kultur und Gesundheit statt 80 Plätzen für Studienanfänger*innen pro Jahr nur noch 40 Plätze pro Jahr anzubieten, die Änderung soll ab dem Sommersemester 2027 gelten. Das Kuratorium hat am 28.4.2026 eine zustimmende Stellungnahme abgegeben. Im nächsten Schritt muss der Akademische Senat zustimmen.
Fachbereich 5 hatte im Dezember 2025 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe Kulturgut beschlossen. Ziel war die deutschlandweite Sicherung des Fachgebiets Konservierung und Restaurierung. In den derzeit bestehenden Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik sollten laut Beschluss ab Oktober 2026 keine neuen Studienanfänger*innen mehr aufgenommen werden. Im Master-Studiengang sollten ab April 2030 keine neuen Erstsemester mehr aufgenommen werden.
Der Akademische Senat hat am 9.2.2026 zwar mit einer Mehrheit der Ja-Stimmen zugestimmt, jedoch hat die Gruppe der Studierenden ein suspensives Gruppenveto eingelegt. Daher musste über den Antrag erneut im Akademischen Senat abgestimmt werden. In seiner Sitzung am 13. April 2026 hat der Akademische Senat dem vorliegenden Beschluss zum Auslaufen des Studiengangs Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik nicht zugestimmt. Das bedeutet, dass Bewerbungen im Studiengang KRG weiterhin möglich sind.
Stand: 4.5.2026
Was ist mit curricularen Änderungen in Studiengängen gemeint?
Wir können nicht nur durch den Abbau von Studienanfängerplätzen Einsparungen erzielen, sondern auch durch den Wegfall paralleler Lehrveranstaltungen. Das ist zum Beispiel möglich durch:
- Reduzierung der Auswahl Allgemeinwissenschaftlicher Ergänzungsfächer (AWE), Erhöhung der Gruppengröße
- Reduzierung der Fremdsprachen- und Wahlpflichtanteile im Studium
- Zusammenlegung von Lehrveranstaltungen, soweit fachlich vertretbar
- stärkere Nutzung gemeinsamer Grundlagenmodule über Studiengänge und Fachbereiche hinweg.
Stand 27.11.2025
Fragen von Studierenden und Beschäftigten
Wie wird die Beteiligung der Fachbereiche, der Studierenden und der Mitarbeitenden bei den Kürzungsmaßnahmen sichergestellt?
Die Hochschulleitung hat zur Umsetzung der Sparmaßnahmen im Sommersemester 2025 einen Strukturprozess angestoßen. Sie arbeitet dabei mit allen Gremien, Fachbereichen und Studiengängen zusammen. Entscheidungen werden in den Fachbereichsräten ebenso wie im Akademischen Senat besprochen und getroffen. In den Gremien sind alle Mitgliedsgruppen, also Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeitende, Studierende und Beschäftigte aus Service, Technik und Verwaltung vertreten. Zudem haben Vertretungen und Beauftragte wie die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, der Personalrat oder die Vertrauensperson für schwerbehinderte Beschäftigte Rede- und Antragsrechte.
Wo kann ich mich informieren?
Wir aktualisieren und erweitern diese FAQ regelmäßig. In der Infobox rechts stellen wir Links zu weiterführenden Informationen bereit. Sie können zudem die Vertreter*innen Ihrer Mitgliedsgruppe in den Gremien ansprechen. Teilweise fanden und finden Informationsveranstaltungen oder Strategiemeetings am Fachbereich oder zentral statt, und der AStA hat Studierende zu zwei Terminen zum Thema Schließung von Studiengängen eingeladen und hat am 12. November 2025 vor der Mensa zu einer Kundgebung eingeladen. Das Präsidium informierte die Tarifbeschäftigten auch bei der Personalversammlung am 26.11.2025 und beantwortete Fragen. Am 26.2.2026 fand ein Online-Infotermin des Präsidiums für alle Beschäftigten statt.
Stand: 2.3.2026
Was bedeutet der nötige Stellenabbau für die Beschäftigten der HTW Berlin?
Wichtig ist der HTW Berlin die Sicherung aller besetzten unbefristeten Stellen sowie die Verlängerung von besetzten Promotionsstellen. Der Drittmittelbereich ist von den Kürzungen der Haushaltsmittel nicht betroffen. Die Wiederbesetzung frei werdender Stellen wird jedoch nur noch eingeschränkt möglich sein.
Was bedeutet eine Kürzung von Studienplätzen für Studierende? Kann ich meinen Studienplatz verlieren?
Nein, wenn von der Kürzung von Studienplätzen die Rede ist, ist immer die Reduzierung der Aufnahme von neuen Studienanfänger*innen gemeint. Wer bereits hier studiert, behält den Studienplatz und kann das Studium abschließen.
Was passiert, wenn ein Studiengang geschlossen wird? Ich studiere oder lehre in einem Fach, das Teil der Überlegungen ist. Was bedeutet das für mein Studium/meinen Arbeitsplatz?
Wenn ein Studiengang geschlossen wird, ist dies ein mittel- und langfristiger Prozess. Es wird sichergestellt, dass alle bereits eingeschriebenen Studierenden ihr Studium regulär abschließen können. Kurzfristig werden lediglich keine neuen Anfänger*innen aufgenommen. Das vorhandene Personal hat dadurch mehr Zeit für die bisher eingeschriebenen Studierenden, und auslaufende Stellen können so kompensiert werden. Unbefristet Beschäftigte haben auch in auslaufenden Studiengängen weiterhin einen festen Arbeitsplatz an der HTW Berlin.
Was ändert sich für aktuell Studierende durch die Sparmaßnahmen?
Alle bereits eingeschriebenen Studierenden sind von einem möglichen Abbau von Studienplätzen nicht betroffen: Sie können ihr Studium an der HTW Berlin regulär absolvieren und abschließen, das hat für die HTW Berlin oberste Priorität.
Neben dem gezielten Sparen durch den Abbau von Studienplätzen in nicht ausgelasteten Studiengängen wird es auch Änderungen in allen Studiengängen geben (siehe auch die Frage „Was ist mit curricularen Änderungen gemeint?).
Als aktuell Studierende werden Sie vor allem merken, dass Sie weniger Auswahl bei den AWE oder in der Wahlpflicht haben werden. Einige Fachbereiche haben bereits beschlossen, das zweite Fremdsprachenmodul durch ein fachspezifisches Modul, das auf Englisch unterrichtet wird, zu ersetzen.
Zudem können Angebote beim Hochschulsport eingeschränkt werden und/oder mehr kosten. Auch Öffnungszeiten von Serviceeinrichtungen können reduziert werden.
Das Studierendenwerk Berlin ist ebenfalls von drastischen Kürzungen betroffen, berlinweit mussten bereits eine Mensa und zwei Backshops schließen und die Essenspreise wurden erhöht. Die Mensen an der HTW Berlin sind nicht von einer möglichen Schließung betroffen. Beim Neubau von Studierendenwohnheimen gibt es berlinweit nur noch ein aktuelles Vorhaben: ein Erweiterungsbau mit etwa 170 Plätzen am Aristotelessteig, also in der Nähe des Campus Treskowallee.
Stand 27.11.2025
Fragen speziell zum Studiengang "Konservierung und Restaurierung"
Warum wird gerade über die Zukunft der Studiengänge "Restaurierung und Konservierung" am Fachbereich 5 diskutiert?
Die Studiengänge Restaurierung/Konservierung tragen zum Profil der HTW Berlin als innovative, vielfältige und interdisziplinäre Hochschule mit 15.000 Studierenden und 80 Studiengängen an fünf Fachbereichen bei. Wir wollen nicht beim Studienangebot kürzen, aber wir müssen reduzieren, da sich ansonsten die geforderten Einsparungen nicht realisieren lassen. Dazu gehört auch, dass wir überlegen, ob wir einzelne Studiengänge, die nicht ausgelastet sind, ganz einstellen, statt alle unsere 80 Studiengänge nach dem Rasenmäher-Prinzip kaputtzusparen. Das sind wir unseren Studierenden schuldig, die zu Recht eine hohe Ausbildungsqualität erwarten.
Der Bachelor- und der Masterstudiengang Restaurierung/Konservierung haben pro Jahr eine Kapazität von 40 bzw. 20 Plätzen, die jedoch regelmäßig nicht ausgeschöpft werden. In den letzten zehn Semestern1 hatten wir pro Semester im Schnitt 7,7 Absolvent*innen im Bachelor und 5,8 Absolvent*innen im Master, also 27 Abschlüsse pro Jahr auf 60 vorgehaltene Studienplätze. Demgegenüber stehen aufgrund der Art des Studiengangs ein im Vergleich zu anderen Studiengängen sehr hoher Personal-, Flächen- und Laborbedarf. Das ist dem Studiengang natürlich nicht vorzuwerfen, es liegt in der Natur des Fachs.
Fakt ist aber auch, dass die HTW Berlin für diesen Studiengang nur Mittelzuweisungen wie für jeden anderen Studiengang an Hochschulen für angewandte Wissenschaften erhält – die im Land Berlin im Bundesvergleich ohnehin besonders niedrig sind. Der Besonderheit des Fachs wird in keinster Weise Rechnung getragen. Bei einem solchen Studienangebot müssten sich die Mittelzuweisungen an den Mitteln und Anforderungen von Studiengängen an künstlerischen Hochschulen orientieren.
Hier liegt die Verantwortung beim Land Berlin, das für ein solches Angebot entweder eine Finanzierung entsprechend den Standards künstlerischer Hochschulen bereitstellen, den Studiengang an eine solche Institution überführen oder duale Ausbildungskonzepte entwickeln müsste, bei denen Ausbildungspartner wie Museen und Denkmalämter die Kosten mittragen.
Stand 18.12.2025
1 - In der ursprünglichen Fassung stand Jahre statt Semester. Diesen Fehler haben wir korrigiert. Inzwischen liegen die Absolvent*innenzahlen des Wintersemesters 2024/25 vor, die Daten wurden aktualisiert (Stichtag 31.10.2025).
Deutschlandweit gibt es nur wenige Studienangebote im Bereich Restaurierung/Konservierung. Muss das Fachgebiet nicht gesichert werden?
Der Hochschulkompass der HRK bietet einen Überblick der Studienangebote zum Thema Restaurierung und Konservierung in Deutschland, darunter Studiengänge in Potsdam, Dresden, Hildesheim, Stuttgart und Köln. Sicherlich ist eine Diskussion über die Sicherung des Fachs deutschlandweit und die Abdeckung bestimmter Schwerpunkte nötig. Es kann jedoch nicht die Verantwortung der HTW Berlin sein, die als Hochschule für Angewandte Wissenschaften für eine solche gesamtgesellschaftliche Aufgabe weder das Mandat noch die finanziellen Mittel hat. Hier sind vielmehr die politischen Entscheidungsträger gefordert, die entsprechende Strukturen und Ressourcen zur Sicherung dieses Fachs bereitstellen müssen.
Stand 4.11.2025
Wie läuft der Entscheidungsprozess für die Studiengänge Restaurierung/Konservierung?
Die Diskussionen in den Gremien und an den Fachbereichen laufen aufgrund des Zeitdrucks durch die bereits in Kraft getretenen Kürzungen auf Hochtouren. Am 21.10. hat eine Vollversammlung des Studiengangs "Konservierung und Restaurierung" stattgefunden. Am 24.10. fand eine Strategiesitzung des Fachbereichs 5 Gestaltung und Kultur zum Thema Sparmaßnahmen statt, zu der offen eingeladen wurde. Die Hochschule ist offen für Lösungen, wie das Studienangebot trotz der massiven Einsparungen erhalten bleiben kann, sei es durch verstärkte Mittelzuweisungen durch das Land, die Zusammenarbeit mit Kunsthochschulen oder die Entwicklung von dualen Ausbildungskonzepten unter Kostenbeteiligung von Museen und Denkmalämtern. Am 11.12. fand auf Einladung der Studiengänge ein „Runder Tisch“ zum Transformationsprozess Konservierung/Restaurierung mit externen Gästen statt.
Der Fachbereichsrat Gestaltung und Kultur hat in seiner Sitzung am 17.12.2025 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe Kulturgut beschlossen. Ziel ist die deutschlandweite Sicherung des Fachgebiets Konservierung und Restaurierung. Der Fachbereich beabsichtigt, im derzeitigen Bachelor-Studiengang Konservierung, Restaurierung und Grabungstechnik ab Oktober 2026 keine neuen Studienanfänger*innen mehr aufzunehmen. Im Master-Studiengang sollen erst ab April 2030 keine neuen Erstsemester mehr aufgenommen werden. Weitere Informationen
Der Fachbereich hat dazu einen Antrag an den Akademischen Senat der Hochschule gestellt. Der Akademische Senat hat am 9.2.2026 zwar mit einer Mehrheit der Ja-Stimmen zugestimmt, jedoch hat die Gruppe der Studierenden ein suspensives Gruppenveto eingelegt. Daher musste über den Antrag erneut im Akademischen Senat abgestimmt werden. In seiner Sitzung am 13. April 2026 hat der Akademische Senat dem vorliegenden Beschluss zum Auslaufen des Studiengangs Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik nicht zugestimmt. Das bedeutet, dass Bewerbungen im Studiengang KRG auch für das Wintersemester 2026/27 möglich sind. Weitere Informationen
Stand: 15.4.2026