Gast- und Nebenhörer*innen
Sie möchten Lehrveranstaltungen an der HTW Berlin besuchen, ohne regulär eingeschrieben zu sein? Das ist möglich – entweder als Gasthörer*in oder Nebenhörer*in.
Seiteninhalt
Bewerbung
- Gasthörer*in: Sie sind nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert.
Zulassungsantrag für Gasthörende [PDF] - Nebenhörer*in: Sie sind bereits an einer anderen deutschen Hochschule immatrikuliert.
Zulassungsantrag für Nebenhörende [PDF]
Zulassung
- Die Teilnahme als Gasthörer*in ist gebührenpflichtig.
- Eine Zulassung ist nur für ein Semester gültig und erfolgt unter Vorbehalt freier Plätze.
- Die Bearbeitung Ihres Antrags beginnt erst nach der regulären Kursbelegung durch HTW-Studierende.
- Die Fristen entnehmen Sie bitte dem akademischen Kalender der HTW Berlin.
- Für Lehrveranstaltungen in einem Master-Studiengang müssen Sie entweder einen ersten akademischen Abschluss oder eine Immatrikulation in einem Master-Programm an einer deutschen Hochschule nachweisen. Bitte legen Sie entsprechende Nachweise Ihrer Bewerbung bei.
Leistungsnachweise
Auch als Gast- oder Nebenhörer*in können Sie in angemeldeten Lehrveranstaltungen grundsätzlich einen Leistungsnachweis [PDF] erwerben. Ein Rechtsanspruch auf Prüfungen besteht jedoch nicht.
Gut zu wissen: Ihre erbrachten Leistungen können unter Umständen bei einer späteren Bewerbung für ein reguläres Studium anerkannt werden.