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Gast- und Nebenhörer*innen

Sie möchten Lehrveranstaltungen an der HTW Berlin besuchen, ohne regulär eingeschrieben zu sein? Das ist möglich – entweder als Gasthörer*in oder Nebenhörer*in.

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Bewerbung

Zulassung

  • Die Teilnahme als Gasthörer*in ist gebührenpflichtig.
  • Eine Zulassung ist nur für ein Semester gültig und erfolgt unter Vorbehalt freier Plätze.
  • Die Bearbeitung Ihres Antrags beginnt erst nach der regulären Kursbelegung durch HTW-Studierende.
  • Die Fristen entnehmen Sie bitte dem akademischen Kalender der HTW Berlin.
  • Für Lehrveranstaltungen in einem Master-Studiengang müssen Sie entweder einen ersten akademischen Abschluss oder eine Immatrikulation in einem Master-Programm an einer deutschen Hochschule nachweisen. Bitte legen Sie entsprechende Nachweise Ihrer Bewerbung bei.

Leistungsnachweise

Auch als Gast- oder Nebenhörer*in können Sie in angemeldeten Lehrveranstaltungen grundsätzlich einen Leistungsnachweis [PDF] erwerben. Ein Rechtsanspruch auf Prüfungen besteht jedoch nicht.

Gut zu wissen: Ihre erbrachten Leistungen können unter Umständen bei einer späteren Bewerbung für ein reguläres Studium anerkannt werden.