Ankunft in Berlin

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Willkommenswochen

Vor dem offiziellen Beginn des Semesters organisiert das International Office ein 2-wöchiges Einführungsprogramm. Dieses umfasst verpflichtende Informationsveranstaltungen, Aktivitäten und einen Deutsch-Intensivkurs. Die Teilnahme an den Willkommenswochen ist für alle Austauschstudierende verpflichtend. In Sonderfällen bitte Kontakt mit dem International Office aufnehmen.

Im Wintersemester finden die Willkommenswochen von Mitte bis Ende September statt.

Im Sommersemester finden die Willkommenswochen von Mitte bis Ende März statt.

Die genauen Termine werden per E-Mail mitgeteilt.

Buddy-Programm

Unser Buddy-Programm soll Ihnen den Start Ihres Austausches in Berlin erleichtern. Buddies sind Studierende der HTW Berlin, die daran interessiert sind, internationale Studierende zu unterstützen und Menschen aus der ganzen Welt kennenzulernen.

Ihr Buddy ist Ihr erster Ansprechpartner in Berlin und unterstützt Sie bei den administrativen To Do's in den ersten Tagen/Wochen Ihres Aufenthalts. Ihr Buddy wird auch während des gesamten Semesters für Sie da sein, wenn Sie weitere Fragen zum Studium und zum Leben in Berlin haben oder einfach nur einen Kaffee trinken gehen möchten.

Sobald Sie sich erfolgreich für Ihren Austausch an der HTW Berlin beworben haben und Ihr Aufenthalt bestätigt wurde, werden wir Sie fragen, ob Sie am Programm teilnehmen möchten. Sie können sich über Ihr Mobility Online-Konto anmelden. Bitte beachten Sie, dass wir leider nicht für jeden einen Buddy garantieren können, da wir auf die Verfügbarkeit unserer HTW-Studierenden vor Ort angewiesen sind. Sollte Ihnen kein Buddy zugewiesen werden können, können Sie sich gerne an uns wenden, wenn Sie Hilfe brauchen oder Fragen haben.

HTW Student Card

Alle notwendingen Informationen zur HTW Student Card gibt es hier online .

Hochschulsport

Die HTW Berlin bietet ein umfangreiches Sportprogramm während des Semesters und während der Semesterferien an. 

Kulturprogramm

Die HTW Berlin bietet für internationale Studierende einige Events an und informiert regelmäßig über aktuelle Ausstellungen, Performances und mehr. Die Infos gibt es in unserem Moodle-Kurs, der nach der Immatrikulation mit dem HTW-Account allen offen steht.

Auch das sas studierendenWERK BERLIN bietet ein großes Kulturprogramm an und organisiert regelmäßig interessante Events. Es ist der Anbieter für Studierende aller Berliner Universitäten und Hochschulen. Auf der Website erfahren Sie mehr: https://www.stw.berlin/kultur.html.

Anmeldung beim Bürgeramt

Die Anmeldung beim Bürgeramt ist für jede/n, der in Berlin lebt, verpflichtend. Sie müssen sich selbständig beim Bürgeramt anmelden.

Um einen Termin in einem der Berliner Bürgerämter zu vereinbaren, empfehlen wir die Online-Terminbuchung unter "Termin buchen - Termin berlinweit suchen" auf der folgenden Website: service.berlin.de/dienstleistung/120686/.
Bitte bringen Sie alle geforderten Dokumente, siehe Website, zu dem Termin mit. Es kann sehr lange dauern einen Termin beim Bürgeramt zu bekommen, daher empfehlen wir, einen Termin so früh wie möglich zu buchen.

Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU Studierende (Visa Service)

Internationale Studierende, die keine EU-Staatsbürger*innen sind, benötigen in der Regel ein Visum zu Studienzwecken – vor allem, wenn sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben wollen. Dieses Visum müssen Sie bei der deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes beantragen. Für ein Studentenvisum benötigen Sie die Zulassung zum Studium und einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel. 

Studierende aus folgenden Staaten: Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Großbritannien, Honduras, Island, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, Nordirland, Norwegen, San Marino, der Schweiz und den USA können auch einen erforderlichen Aufenthaltstitel zu Studienzweckennach der Einreise in Deutschland einholen. Diese Aufenthaltsgenehmigung muss innerhalb von drei Monaten nach der Einreise bei der Ausländerbehörde in Berlin beantragt werden.

VISABESTIMMUNGEN FÜR NICHT-EU-BÜRGER, DIE AN EINER UNIVERSITÄT IN DER EU EINGESCHRIEBEN SIND

Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürger, die an einer Universität in einem EU-Land eingeschrieben sind, benötigen nicht mehr zwingend einen deutschen Aufenthaltstitel, wenn sie einen Aufenthalt zu Studienzwecken von unter 360 Tagen in Deutschland planen. Dies entspricht der EU-Richtlinie 2016/801, der sogenannten REST-Richtlinie für Forscher und Studierende. Als Gasthochschule müssen wir beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Antrag auf Mobilität stellen, der vor Ihrer Einreise genehmigt werden muss. Auf jeden Fall muss die Mitteilung an das BAMF 30 Tage vor Ihrer Einreise nach Deutschland vollständig eingegangen sein.

Die Mitteilung der HTW Berlin an das Bundesamt muss die folgenden Dokumente umfassen:

  • Aufenthaltstitel zu Studienzwecken des ersten EU-Mitgliedstaates (muss für die gesamte Dauer des Aufenthalts in Deutschland gültig sein)
  • Anerkannter, gültiger Pass
  • Erklärung über Sicherung des Lebensunterhaltes/der finanziellen Ressourcen (Nach § 2 Abs. 3 Satz 5 AufenthG gilt der Lebensunterhalt von Studierenden als gesichert, wenn diese über einen monatlichen Betrag in Höhe des aktuellen BAföG-Höchstsatzes von 992 EUR/monatlich verfügen, der das absolute Minimum der Ausgaben definiert, die ein Studierender für einen angemessenen Lebensstandard benötigt.)
  • Erklärung über ausreichend Krankenversicherungsschutz (mind. 30.000 EUR Deckungssumme)

Falls Sie einen Aufenthalt zum Zweck des Studiums von mehr als 360 Tagen planen, müssen Sie grundsätzlich ein Visum beantragen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Websiten des BAMF.

ALLGEMEIN

Erkundigen Sie sich rechtzeitig über die Einreisebestimmungen, die für Ihr Land gelten. Eine Übersicht zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland finden Sie beim Auswärtigen Amt

Reisen Sie auf keinen Fall mit einem Touristenvisum ein! Ein Touristenvisum berechtigt nicht zum Studium, es kann auch nicht nach Einreise in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt werden. 

Eröffnung eines Bankkontos

Wir empfehlen die Eröffnung eines deutschen Bankkontos, um Miete, Krankenversicherung etc. zu bezahlen.

Wenn Sie ein europäisches Bankkonto haben, prüfen Sie bitte, ob dies ebenfalls akzeptiert werden kann.