Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland
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Verfahren
- Bevor Sie Ihr Auslandsstudium antreten, wird Ihnen dringend empfohlen, die anzuerkennenden Module in einem Studienvertrag [PDF] zu vereinbaren, um vorab Klarheit über die Anrechnung zu erhalten. Informationen hierzu erhalten Sie an Ihrem Fachbereich (siehe Infobox). Sollten Änderungen des Studienvertrags erforderlich sein, schließen Sie bitte einen neuen Studienvertrag ab, der alle anzuerkennenden Module umfasst.
- Wenn Sie zurückkehren, beantragen Sie die Umrechnung der im Ausland erhaltenen Noten im Fachbereich (siehe Infobox). Folgende Unterlagen reichen Sie ein
- Formloser Antrag
- Studienvertrag (Vorlage siehe oben)
- Ausländische Leistungsbescheinigung im Original (sofern nur online-Leistungsbescheinigungen ausgestellt wurden, werden diese auf Wunsch des Studierenden oder der Fachbereichsverwaltung vom International Office direkt an die Fachbereichsverwaltung gesendet)
Umrechnung von Noten (insbesondere modifizierte Bayerische Formel)
Die im Ausland erworbene Note wird in die Punkteskala der HTW Berlin (§ 14 Abs. 1 RStPO) umgerechnet. Undifferenziert bewertete Leistungen (mit Erfolg/ohne Erfolg) werden mit der Note „ausreichend“ (4,0) angerechnet, sofern Sie nicht ausdrücklich auf die Anerkennung verzichten. Sofern Sie keine Erläuterung des ausländischen Notensystems vorlegen, wird auf die Übersicht zur Notenskala ausländischer Hochschulen auf anabin zurückgegriffen. Als Orientierung dient die Umrechnungstabelle [PDF]. Als Hilfestellung zur Umrechnung ausländischer Noten dient die sogenannte modifizierte bayerische Formel. Demnach gilt:
x = 1+ 3×((Nmax-Nd)/(Nmax-Nmin))
- x: gesuchte HTW-Note
- Nmax: beste erreichbare Note im ausländischen System
- Nmin: schlechteste erreichbare Note zum Bestehen im ausländischen System
- Nd: im Ausland erworbene Note
Das Ergebnis wird zur nächstliegenden HTW-Note gerundet.
Beispiele: 2,6 wird zu 2,7 und 2,4 wird zu 2,3
Liegt das Ergebnis zwischen zwei Noten, wird zur besseren Note gerundet.
Beispiele: 2,5 wird zu 2,3 und 2,15 wird zu 2,0
Relative Notenverteilung
Die Kultusministerkonferenz empfiehlt, bei der Umrechnung auch die relative Notenverteilung zu berücksichtigen. Beispiel: Im Vereinigten Königreich werden Punkte oberhalb von 80 kaum vergeben. An der HTW Berlin erhalten Studierende die Bestnote 1,0 in der Regel viel häufiger. Daher sollten bei der Umrechnung bereits 80 als Maximalwert (Nmax) angesetzt werden. Andererseits wird in den USA die Bestnote A sehr viel häufiger als an der HTW Berlin vergeben. Daher sollte die Bestnote A in die HTW-Note 1,3 umgerechnet werden.