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Abschlussarbeit

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Anträge

Die Anträge zur Abschlussarbeit finden Sie unter Dokumente und Formulare im Abschnitt „Abschlussarbeit“. Im Fachbereich 4 erfolgt die Anmeldung komplett über Moodle.

Voraussetzungen prüfen

Bevor Sie Ihre Abschlussarbeit anmelden, stellen Sie sicher, dass

  • alle Prüfungen der vorhergehenden Semester laut Prüfungsordnung bestanden sind.
  • eventuelle Praxisphasen, Praktika oder Vorleistungen abgeschlossen sind.
  • Sie die Anmeldefrist [PDF] für Ihren Studiengang kennen (meist auf der Studiengangsseite oder in Moodle zu finden).

Prüfer*innen finden

  • Erstprüfer*in: Muss ein*e Professor*in der HTW Berlin sein, ggf. muss er in dem Studiengang lehren, in dem Sie Ihre Arbeit schreiben wollen.
  • Zweitprüfer*in: Muss mindestens einen gleichwertigen Hochschulabschluss besitzen, den Sie mit Ihrem Studium anstreben. In einigen Studiengängen kann es sich um eine externe Person (z. B. Mitarbeiter*in eines Unternehmens) handeln, wenn sie fachlich qualifiziert ist.

Zulassung beantragen

  • Holen Sie die schriftlichen Zusagen von Erst- und Zweitprüfer*in ein. Bitte Vorgaben des Fachbereichs beachten.
  • Fassen Sie alle Antragsunterlagen (inklusive Prüfer*innen-Zusagen) in einer PDF-Datei zusammen. Dateiname: Bachelorarbeit_Studiengang_Matrikelnummer.pdf oder entsprechend „Masterarbeit“.
  • Abgabe: FB 1 über Moodle, FB 2 per Mail, FB 3 über Moodle, FB 4 über Moodle, FB 5 per Mail

Thema

  • Thema geringfügig ändern: Antrag auf Titeländerung der Abschlussarbeit beim Prüfungsausschuss stellen
  • Thema zurückgeben: Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten Hälfte der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

Zeitrahmen

  • Die Bearbeitungszeit beginnt mit der offiziellen Zulassung.
  • Die Frist [PDF] hängt vom Studiengang ab.
  • Antrag auf Verlängerung stellen (falls nötig):
    • Schwangerschaft: Mutterpass vorlegen → Verlängerung um die Mutterschutzzeit.
    • Krankheit oder Behinderung: ärztliches oder amtsärztliches Attest mit konkreter Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung der Prüfungsfähigkeit und deren Dauer (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) innerhalb von 3 Werktagen vorlegen

Abgabe der Arbeit

Veröffentlichung & Vertraulichkeitsvereinbarung

  • Eine Veröffentlichung Ihrer Arbeit über OPUS (digitales Archiv der HTW-Bibliothek) ist freiwillig möglich.
  • Wenn Sie mit einem Unternehmen zusammenarbeiten, können Sie Ihre Arbeit als vertraulich kennzeichnen. Hierfür ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Betreuer*in und Unternehmen notwendig. Eine Vorlage kann Ihr*e Erstbetreuer*in im HTW-Intranet herunterladen.

Nichtbestehen & Wiederholung

Eine Bewertung mit 5,0 erfolgt, wenn

  • die Abgabefrist überschritten wurde.
  • das Attest zur Verlängerung der Bearbeitungszeit nicht anerkannt wird.
  • die Arbeit fachlich ungenügend ist.

Die Prüfungsverwaltung sendet Ihnen einen Bescheid mit der Aufforderung, einen Themenvorschlag für die Wiederholung der Abschlussarbeit [PDF] einzureichen.

Sie haben drei Versuche für Abschlussarbeit und Kolloquium. Für den Fall, dass Sie die Abschlussprüfung im ersten Prüfungsversuch innerhalb der Regelstudienzeit nicht bestehen, kann ein Freiversuch gewährt werden.

Rückmeldung zum nächsten Semester

Sie haben Ihre Abschlussarbeit max. 4 Wochen nach Semesterbeginn abgegeben, nur das Kolloquium findet noch im neuen Semester statt? Dann ist eine Rückmeldung nicht nötig. Ausnahme: Public und Nonprofit-Management.