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AWE-Module

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Pflicht- und Wahlpflichtmodule

AWE-Module vermitteln überfachliche Kompetenzen. Sie werden angeboten als

  • Pflichtmodule (P)
  • Wahl- bzw. Wahlpflichtmodule (WP): Fremdsprachenmodule oder nicht-sprachliche Module

Für AWEs gibt es keine Platzgarantie. Bei den nicht-sprachlichen Modulen dürfen die Inhalte nicht der fachvertiefenden Ausbildung des eigenen Studiengangs entsprechen.

Fremdsprachenbelegung: Varianten

  • Alle Bachelor-Studierenden müssen mindestens eine Fremdsprache belegen. Je nach Studiengang sind darüber hinaus eine zweite Fremdsprache oder zusätzliche nicht-sprachliche AWE-Module möglich.
  • Die Wahl Ihrer Sprachvariante wird mit der ersten Prüfungsanmeldung festgelegt und kann später nur in Ausnahmefällen geändert werden.
  • Wer die Hochschulzugangsberechtigung in einer anderen Sprache als Deutsch erworben hat, kann Deutsch als Fremdsprache wählen.

Die in Ihrer Studienordnung angegebenen Varianten legen die Kombinationsmöglichkeiten fest:

  • Variante 1: Fremdsprache (Fachsprachenniveau) und nicht-sprachliche AWE-Module aus dem Angebot der Fachbereiche
  • Variante 2: 1. Fremdsprache (Fachsprachenniveau) und 2. Fremdsprache (in der Regel ab Grundstufe)
  • Variante 3: Vertiefung 1. Fremdsprache (Fachsprachenniveau + Oberstufe)

Achtung für Studierende der Fachbereiche 1 und 2: Hier sind Variante 2 und 3 getauscht.

Anerkennung von AWE-Modulen

Werden in den Kursinformationen keine Angaben zur Anerkennung gemacht, gilt: Die Entscheidung, ob ein AWE-Modul aus einem anderen Fachbereich anerkannt wird, trifft der Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs.