Erstattung
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Antragstellung
- Den Antrag auf Erstattung finden Sie im LSF-Portal.
- Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag ausschließlich elektronisch von Ihrem HTW-Mail-Account an den Studierendenservice.
- Falls Sie mehr als eine Überweisung getätigt haben, fügen Sie alle zugehörigen Zahlungsbelege bei. Akzeptiert werden nur vollständige, aussagekräftige Nachweise (keine Screenshots von Bankportalen).
Erstattung nach Exmatrikulation oder Rücktritt
Eine Erstattung des Semesterbeitrags ist möglich, wenn Sie vor Semesterbeginn
- exmatrikuliert werden,
- nach Studienabschluss von der Rückmeldung zurücktreten oder
- vom Studienplatz zurücktreten.
Studierende, die im laufenden Semester exmatrikuliert werden, können eine anteilige Erstattung (z. B. für das Semesterticket) beantragen.
Die Verwaltungsgebühr und ein ggf. gezahlter Säumniszuschlag werden nicht erstattet.
Berufsbegleitende und weiterbildende Master-Studiengänge
Für diese Studiengänge gilt: Bei Nichtaufnahme des Studiums oder Abbruch innerhalb von vier Wochen nach Semesterbeginn wird die Hälfte der Gebühr einbehalten. Bei späterem Abbruch besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Rückgabe der HTW StudentCard
Wenn Sie sich den Semesterbeitrag nach der Exmatrikulation (anteilig) erstatten lassen möchten, muss die HTW StudentCard
- entweder im Original zurückgegeben oder
- unbrauchbar gemacht (z. B. durch Zerschneiden) und der Hochschule der Nachweis darüber (z. B. Foto der zerstörten Karte) vorgelegt werden.