HRK-Forschungslandkarte: HTW Berlin überzeugt mit 5 Forschungsschwerpunkten
15. Mai 2025 – Die Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) hat ihr Forschungsprofil weiter geschärft und sich mit fünf Forschungsschwerpunkten für die Forschungslandkarte der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) beworben. Die HRK hat nun alle fünf Schwerpunkte nach quantitativen und qualitativen Kriterien geprüft und positiv bewertet.
„Wir freuen uns sehr, dass wir als einzige Hochschule für angewandte Wissenschaften mit fünf Forschungsschwerpunkten in der deutschen Forschungslandkarte vertreten sind. Die HRK bestätigt damit unsere Forschungsexzellenz, und zwar nicht nur in einzelnen Spezialgebieten, sondern in einer großen thematischen Bandbreite“, sagt Prof. Dr. Stefanie Molthagen-Schnöring, Vizepräsidentin für Forschung, Transfer und Wissenschaftskommunikation.
Die Forschungslandkarte der HRK
Die Forschungslandkarte der HRK präsentiert herausragende Forschungsschwerpunkte der deutschen Hochschulen übersichtlich, einheitlich und allgemein verständlich. Die Schwerpunkte sind zumeist interdisziplinär angelegt und großen gesellschaftlichen Herausforderungen gewidmet. In eigener Verantwortung legen die Hochschulen fest, welche Schwerpunkte sie als besonders profilbildend sehen. Einmal jährlich können sie die Aufnahme neuer Schwerpunkte in die Landkarte beantragen. Vor der Veröffentlichung erfolgt eine Prüfung durch die HRK.
Anzahl der Forschungsschwerpunkte
Im Regelfall können Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit bis zu drei Forschungsschwerpunkten in der Forschungslandkarte vertreten sein. Nur in Ausnahmefällen ist die Nennung von maximal fünf Schwerpunkten möglich für Hochschulen, die sich als besonders forschungsstark wahrnehmen.
Auswahlkriterien
Grundsätzlich sind pro Forschungsschwerpunkt mindestens fünf Professuren erforderlich. Zudem müssen substantielle Forschungsdrittmittel sowie Publikationen oder Patentanmeldungen nachgewiesen werden. Bei der Prüfung von mehr als drei Schwerpunkten werden besonders strenge Kriterien angelegt: 700.000 Euro Forschungsdrittmittel pro Jahr in sozial-, geistes- oder gesundheitswissenschaftlichen Forschungsschwerpunkten bzw. 1,85 Millionen Euro pro Jahr für Forschungsschwerpunkte in anderen Fachrichtungen. Hinzu kommen mindestens 40 wissenschaftliche Publikationen und/oder Patentanmeldungen pro Jahr. Die Forschungsschwerpunkte müssen quantitativ und qualitativ profiliert und präzise voneinander abgegrenzt sein.