Gut zu wissen!

Bei Fragen bzw. Begriffklärungen schickt uns bitte einfach eine email an: Personalrat@htw-berlin.de

Eine weitere Option auf dem neusten Stand zu bleiben, stellen die Informationen für Tarifbeschäftige der Personalabteilung im Intranet dar.

ThemaHinweisRechtsgrundlagen
EingruppierungsautomatikMan wird nach dem bezahlt was man tut! 
Die Einstufung
 in Entgeltgruppe (nach Qualifikation und Tätigkeit) und der Entgeltstufe (nach Berufserfahrung) regelt der Tarifvertrag. Falls hier Zweifel bestehen unterstützen wir gerne.
§ 12 TvöD bzw. Anlage 1 Entgeltordnung VKA 
Direktionsrecht
Das Direktionsrecht 
gibt Arbeitgebern das Recht, die Arbeitsleistung von Beschäftigten konkret zu bestimmen, was Inhalt, Zeit und Ort der Arbeit angeht.  Es dürfen jedoch keine Weisungen erteilt werden, die gegen gesetzliche  Regelungen, billiges Ermessen, die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, Grundrechte der Arbeitnehmer oder die Zumutbarkeit verstoßen. Der Personalrat hat hier keine Mitbestimmung, berät und unterstützt jedoch in jedem Fall.
§ 106 der Gewerbeordnung (GewO)
Überlastungs- / EntlastungsanzeigeDurch die Erhöhung der Arbeitslast, z.B. aufgrund der nicht Nachbesetzung von Stellen, kann es zur Überlastung kommen. Es ist wichtig dies rechtzeitig gegenüber den Vorgesetzten bzw. falls notwendig im zweiten Schritt der Personalabteilung zu kommunizieren (z.B. mit einer Überlastungsanzeige). Damit kann man seiner gesetzlichen Pflicht Rechnung tragen, dass man bei gesundheitlichen Gefahren, den Arbeitgeber zu unterrichten hat (ArbSchG). Der Arbeitgeber muss entsprechen BGB aufgrund der Führsorgepflicht tätig werden. 

BGB § 618
ArbSchG § 15
ArbSchG § 16

Vetretungssituation/ höherwertige AufgabenEs besteht ein Anrecht auf entsprechende Vergütung,wenn der Zeitraum  von 1.Monat  überschritten wird.§ 14 TVöD