Werk- und Honorarverträge
Für kurzfristig zu erbringende Leistungen, die nicht vom Personal der Hochschule abzudecken sind, können Werkverträge genutzt werden. Es handelt sich hierbei um die Beschaffung einer Dienstleistung und damit unterliegt der Abschluss von Werk- und Honorarverträgen dem Vergaberecht. Weitere Informationen finden Sie im HTW.Intranet.