Ordnungsausschuss
Aufgaben
Durchführung von Ordnungsverfahren und Verhängung von Ordnungsmaßnahmen gegen Studierende.
Mitglieder
Die Mitglieder des Ordnungsausschusses werden vom Akademischen Senat benannt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, mit Ausnahme der studentischen Mitglieder, deren Amtszeit ein Jahr beträgt.
| Professor*innen |
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| Akademische Mitarbeiter*innen |
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| Mitarbeiterin in Service, Technik und Verwaltung |
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| Studierende |
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