Ethik-Kommission
Aufgaben
Die Ethik-Kommission nimmt auf Antrag von Professor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen oder Promovierenden der HTW Berlin Stellung zur ethischen Vertretbarkeit der Ziele und Verfahrensweisen eines Forschungsvorhabens, bevor dieses durchgeführt wird. Sie tut dies insbesondere zum Schutz der an der Forschung Beteiligten vor möglichen Gefahren für Menschenwürde, Autonomie und Selbstbestimmung, die sich aus dem Forschungsvorhaben ergeben können.
Die Ethik-Kommission fördert innerhalb der Hochschule die Bewusstseinsbildung für ethische Aspekte der Forschung.
Die Ethik-Kommission nimmt nicht die Aufgaben anderer Kommissionen wahr, deren Zuständigkeit durch Europa-, Bundes- oder Landesrecht geregelt ist (z. B. nach Arzneimittelgesetz, Medizinproduktegesetz).
Unabhängig von der Ethik-Kommission sind alle wissenschaftlich tätigen Mitglieder der Hochschule zur Einhaltung ethischer Normen verpflichtet. Sie haben die von ihnen verantworteten Forschungsvorhaben eigenverantwortlich auf mögliche Risiken für eine Verletzung ethischer Normen zu prüfen. Die Stellungnahme der Kommission entbindet zudem die für das Forschungsvorhaben verantwortliche Person nicht von der alleinigen Verantwortung für die Durchführung des Forschungsprojektes.
Mitglieder
Die Mitglieder der Ethik-Kommission werden vom Akademischen Senat bestellt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre, mit Ausnahme der studentischen Mitglieder, deren Amtszeit ein Jahr beträgt.
| Professor*innen |
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| Akademische Mitarbeiter*innen |
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| Mitarbeiterin in Service, Technik und Verwaltung |
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| Studierende |
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