Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Unser Team
M.Sc. Frank Strahlhoff - VSB
Anne Priemer-Müns - 1. Stv
Diana Wlordarzcak - 2. Stv
Andreas Münchow - Benoit - 3. Stv
Vertrauensperson der schwerbehinderten Beschäftigten (VSB) ist Frank Strahlhoff

Di. 10 - 12 Uhr und Do. 13 - 15 Uhr
Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung ist gemäß § 178 SGB IX legitimiert und muss in alle Entscheidungsprozesse einbezogen werden, die schwerbe- hinderte oder gleichgestellte Beschäftigte als Einzelperson oder Gruppe betreffen. Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben:
- die Förderung der Einstellung von Menschen mit Behinderung und Gleichgestellten,
die Mitwirkung im Inklusionsteam zur Schaffung einer chancengerechten, barrierefreien Arbeitsumgebung,
die Überwachung und Mitwirkung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (z. B. SGB IX, AGG, BGG, Dienstvereinbarungen),
die Beratung und Unterstützung bei Anträgen, z. B. zur Anerkennung eines Grades der Behinderung (GdB), zur Gleichstellung oder zur Inanspruchnahme von Teilhabeleistungen,
die frühzeitige Beteiligung bei Konflikten oder drohenden Kündigungen, mit dem Ziel, präventiv Lösungen zu entwickeln und das Arbeitsverhältnis nachhaltig zu sichern,
die vertrauliche Begleitung in Verfahren und Gesprächen mit Dienststellen oder externen Stellen,
die Zusammenarbeit mit Personalrat, Gleichstellungsbeauftragten, Hochschulleitung und externen Fachstellen.
Die Vertrauensperson der Schwerbehinderten der HTW Berlin hat konkrete spezielle Aufgaben. [PDF]
Vereinbarungen an der HTW Berlin
- Inklusionsvereinbarung [PDF]
Die Inklusionsvereinbarung für alle Beschäftigten der HTW Berlin dient dem Schutz, der Integration und Förderung von behinderten und chronisch kranken Menschen sowie der Schaffung und Erhaltung von Barrierefreiheit an der Hochschule. - Dienstvereinbarung zu Dienstbefreiung bei extremen Wetterlagen [PDF]
Behinderte und chronisch kranke Beschäftigte (ausgenommen Professoren und Professorinnen) können sich bei extremen Witterungsbedingungen, z.B. großer Hitze oder Eisglätte, vom Dienst befreien lassen. - Vereinbarung zur Parkordnung für behinderte und chronisch kranke Menschen [PDF]
Gehbehinderte oder chronisch schwerkranke Beschäftigten können mit einem Parkausweis auf speziell ausgewiesenen Stellplätzen parken.
Rechtsgrundlagen (Auswahl)
- Parkordnung der HTW Berlin [PDF]
- Berliner Verwaltungsvorschrift zur Integration behinderter Menschen [PDF]
- Sozialgesetzbuch IX [external link]
- Lehrverpflichtungsverordnung Berlin mit speziellen Markierungen für schwerbehinderte Lehrkräfte [PDF]
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz [PDF]
- Wahlordnung der Schwerbehindertenvertretung [PDF]
- Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung [PDF]