Unfälle und Versicherung
Versicherte Arbeitsunfälle
Im Falle eines Arbeitsunfalls sind alle HTW-Angehörigen gesetzlich unfallversichert. Ein Arbeitsunfall ist die Verletzung einer unfallversicherten Person bei einer versicherten Tätigkeit durch ein zeitlich begrenztes, von außen einwirkendes Ereigniss, das zu einem Gesundheitsschaden führt.
Als Arbeitsunfall gilt auch die Verletzung einer versicherten Person
- auf einem versicherten Weg,
- während des Hochschulsports (Betriebssport),
- oder nach einem traumatischen Ereignis.
Unfallmeldungen
Sollten Sie einen Unfall erlitten haben, der im Zusammenhang mit Ihrem Studium oder Ihrer Beschäftigung steht, sollten Sie nach Möglichkeit einen Durchgangsarzt (Unfallarzt) auswählen. Sie sind verpflichtet, jeden Unfall anzuzeigen. Nutzen Sie dafür bitte das entsprechende Formular und senden es an die Sicherheitsingenieur_innen der HTW Berlin (per Mail an: Arbeitssicherheit@HTW-Berlin.de oder per Post an: HTW Berlin, Arbeitssicherheit, 10313 Berlin).