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Studienalltag und Prüfungen

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Studienorganisation und bevorzugte Belegung

Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten können ihre Arbeitskraft häufig nicht voll dem Studium widmen. Sie brauchen zusätzliche Zeit und Energie für die Organisati­on des alltäglichen Lebens, für Therapie und Reha-Maßnahmen. Betroffene Studierende sind auf eine individuelle, bedarfsgerechte Studien- und Stundenplanung angewiesen, um ihr Studium auch mit Beeinträchtigung erfolgreich abschließen zu können. Mögliche nachteilsausgleichende Maßnahmen bei der Studienorganisation können z.B. sein:

So gehst du für die bevorzugte Kursbelegung vor: Du belegst im LSF in der jeweils 1. Phase der Belegungzunächst die von dir gewünschten Kurse. Dann schickst du per E-Mail von deinem HTW- Account unter Angabe deines Studiengangs folgende Unterlagen an die Beauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende der HTW Berlin:

  • LSF-Ausdruck mit den belegten Veranstaltungen
  • Nachweis einer Behinderung, chronischen Erkrankung oder anderen dauerhaften Einschränkung

Dein Stundenplan wird mit einer Bestätigung an deine Fachbereichsverwaltung weitergeleitet. Dort wirst du dann bevorzugt zugelassen.

Nachteilsausgleiche bei Prüfungen

Nachteilsausgleiche sind keine „Vergünstigungen“. Sie kompensieren individuell und situationsbezogen beeinträchtigungsbedingte Benachtei­ligungen. Dafür müssen sie erforderlich und angemessen sein.

Die Studien- und Prüfungsordnungen vieler Studiengänge machen enge und verbind­liche Vorgaben zum Studienverlauf: Anwesenheitspflichten müssen erfüllt, Praktika und Auslandsaufenthalte ins Studium integriert und studienbegleitend eine Vielzahl von Leistungsnachweisen erbracht werden.

Studierende mit Behinde­rungen und chronischen Krankheiten können die zeitlichen und formalen Vorgaben oft nicht wie vorgesehen erfüllen. Um fehlende Gestaltungsspielräume bei der Studienorganisation auszugleichen und Prüfungsbedingungen anzupassen, werden individuelle Nachteilsausgleiche erforderlich.

Diese Nachteilsausgleiche können sich gemäß § 16, Abschnitt 9 Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RStPO – Ba/Ma) auf die Organisation und Durchführung von Modulprüfung, als auch die Anfertigung der Abschlussarbeit gemäß § 26, Abschnitt 3 beziehen. 
Anträge sind in jedem Fall beim Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs zu stellen.

Wiederholung und Versäumnis von Modulprüfungen

Die Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RStPO – Ba/Ma) der HTW Berlin regelt in § 18 und 19 die Prüfungswiederholung und das Prüfungsversäumnis.

Alle Informationen zum Thema Prüfungen, Praktikum und Abschlussarbeit: Studienleistungen

Persönliche Assistenz und technische Hilfsmittel

Studierende, die beeinträchtigungsbedingt personelle Assistenz (Mitschrifthilfe, Gebärdensprachdolmetschende) oder besondere technische Hilfen benötigen, wenden sich bitte an das studierendenWERK Berlin. Die Beratungsstelle „Barrierefrei studieren“ stellt Antragsformulare und weitere Informationen zur Inklusionshilfe bereit.

Befreiung vom Semesterticket

Mit deiner Immatrikulation an der HTW Berlin erhältst du einen Studierendenausweis mit dem Deutschlandsemesterticket, der in Verbindung mit einem amtlichen Personaldokument als Fahrausweis gültig ist. Bist du schwerbehindert und hast Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im ÖPNV oder kannst aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen den ÖPNV nicht nutzen, kannst du die Befreiung von der Beitragspflicht zum Semesterticket der HTW Berlin beantragen. Die erforderlichen Formulare findest du im LSF.

Hinweise zur Befreiung und Erstattung auf der Seite vom AStA der HTW Berlin: https://www.students-htw.de/campusleben/semesterticket/