Teilzeitstudium
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Bitte informieren Sie sich zum Thema Teilzeitstudium im Abschlusssemester in den Corona-FAQs
https://www.htw-berlin.de/coronavirus/faq-fuer-studierende/organisation-des-semesters/
Wichtige Hinweise
- Während des Teilzeitstudiums stellen Sie Ihren Studienplan eigenständig zusammen. Bei Fragen zur Belegung wenden Sie sich an Ihre Fachbereichsverwaltung oder Ihre Studienfachberatung.
- Die Umstellung auf ein Teilzeitstudium kann unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf Leistungen wie BAföG und Kindergeld, die Krankenversicherung, Wohnberechtigungen, Steuerangelegenheiten, die Aufenthaltserlaubnis usw. haben. Bitte klären Sie diese ggf. mit der jeweils zuständigen Stelle ab.
- Studienzeiten, die Sie in Teilzeit absolvieren, werden auf die Regelstudienzeit angerechnet.
- Teilzeitsemester zählen als ganze Hochschulsemester und halbe Fachsemester.
- Wenn Sie im Teilzeitstudium Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 haben, können sich sowohl vollständig vor als auch anteilig mitten im Semester von der Zahlung des Semestertickets befreien lassen.
Antragstellung
Das Antragsformular aus dem LSF senden Sie bitte fristgerecht per E-Mail von Ihrem HTW-Account an das Studierenden-Service-Center.
Widerruf
Wenn Sie nicht länger in Teilzeit studieren möchten, senden Sie den Widerruf bitte fristgerecht per E-Mail von Ihrem HTW-Account an das Studierenden-Service-Center. Das Formular finden Sie ebenfalls im LSF.
Rückmeldung nicht vergessen!
Die Umstellung auf Teilzeit/Vollzeit ist erst nach ordentlicher Rückmeldung für das entsprechende Semester möglich. Erledigen Sie auch die fristgerechte Rückmeldung für die jeweils folgenden Semester.