Kursbelegung

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Wer muss Kurse belegen?

  • In Ihrem 1. Fachsemester werden Sie für alle Pflicht-Lehrveranstaltungen einschließlich Fremdsprache automatisch nach Musterplan zugelassen, wenn Sie in Vollzeit studieren. Für AWE-Fächer oder Wahlpflichtmodule melden Sie sich selbst an.
  • Ab dem 2. Semester müssen Sie alle Lehrveranstaltungen, Sprachkurse und AWE-Fächer selbst belegen.
  • Wenn Sie in Teilzeit studieren, müssen Sie sich Ihren Studienplan eigenständig zusammen stellen.
  • Wenn Sie in einem berufsbegleitenden oder weiterbildenden Studiengang des Zentrum für berufsbegleitendes und weiterbildendes Studium (ZbwS) eingeschrieben sind, brauchen Sie sich um die Kursbelegung nicht selbst zu kümmern. Die Belegung erfolgt automatisch.

Die Kursbelegung gliedert sich in vier Phasen. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht automatisch für einen Kursplatz zugelassen sind, wenn Sie sich angemeldet haben.

Phase 1: Anmeldung von Belegungswünschen

Zeitraum im Sommersemester 2023:
13.03. bis 21.03.2023

Die Plätze werden unabhängig von dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre Belegungswünsche in LSF anmelden, vergeben. In dieser Phase können Sie Ihre Belegungswünsche beliebig ändern, indem Sie sich für die jeweiligen Veranstaltungen an- bzw. abmelden. Für bestimmte Gruppen gelten Sonderregelungen.

 

Der Pilotversuch zur Optimierung der Belegung ist beendet und wurde nicht dauerhaft übernommen. Damit werden bei jeder Platzvergabe wieder alle Module berücksichtigt.

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Phase 2: Automatische Platzvergabe (Zulassung oder Ablehnung)

Zeitraum im Sommersemester 2023:
22.03. bis 24.03.2023

In dieser Zeit sind die Belegungsfunktionen für Studierende gesperrt. Die Fachbereichsverwaltungen bearbeiten Sonderfälle (bis 19.03.) und bereiten die automatische Platzvergabe (bis 24.03.) vor. Die Plätze werden per Computer vergeben. Gibt es für eine Lehrveranstaltung weniger Plätze als Anmeldungen, entscheidet das Los. Es gelten folgende Rangstufen:

  • Rangstufe 1: Studierende, in deren Studiengang die Veranstaltung angeboten wird und die diese Veranstaltung im vorgesehenen Semester belegen
  • Rangstufe 2: Wiederholer*innen
  • Rangstufe 3: Studierende, in deren Studiengang die Veranstaltung angeboten wird, die die Veranstaltung aber nicht im vorgesehenen Semester belegen
  • Rangstufe 4: Studierende aus anderen Studiengängen

Über den aktuellen Stand Ihrer Belegung können Sie sich ausschließlich in LSF informieren. In Ihrem persönlichen Stundenplan wird der Belegungsstatus wie folgt gekennzeichnet:

  • AN: Belegungswunsch angemeldet. Sie haben noch keinen Platz in der Veranstaltung.
  • ZU: Belegungswunsch zugelassen. Beachten Sie bitte, dass zu diesem Zeitpunkt noch nicht festgestellt werden kann, ob Sie sich auch zur entsprechenden Prüfung anmelden können.
  • AB: Belegungswunsch abgelehnt. Sie können einen neuen Belegungswunsch abgeben. Berücksichtigen Sie die aktuellen Belegungszahlen für die Veranstaltung.
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Phase 3: Restplatzvergabe und Rücktritt von der Belegung in LSF

Zeitraum im Sommersemester 2023:
25.03. bis 14.04.2023 (dazwischen mehrere Vergaberunden)

Um sich für Restplätze zu bewerben, geben Sie erneut Belegungswünsche ab. Es gibt kein automatisches Nachrückverfahren. Plätze, die Sie im Rahmen der automatischen Platzvergabe erhalten haben und nicht mehr benötigen, geben Sie in LSF wieder frei. Diese Plätze können dann an andere Studierende vergeben werden. Sollten Sie am Ende der Phase keinen Platz erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachbereich. Die Ansprechpartner*innen finden Sie auf auf der Webseite Ihres Fachbereichs unter "Studieren > Kursbelegung". Es wird versucht, eine gute Lösung zu finden.

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Phase 4: Sonderregelung für späte Notenverbuchung

Zeitraum im Sommersemester 2023:
15.04. bis 30.04.2023

Bis zum 27.04.2023 können Ihre Noten aus dem zweiten Prüfungszeitraum des vorherigen Semesters verbucht werden. Sollten Sie wegen einer nicht bestandenen Prüfung im zweiten Prüfungszeitraum eine Veranstaltung wiederholen müssen, können Sie bis zum 30.04.2023 über Ihre Fachbereichsverwaltung eine Belegung vornehmen lassen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Note tatsächlich nach Ende der Belegfrist (14.04.2023) verbucht wurde, ggf. ist ein Nachweis vorzulegen.

Mehr Infos auf den Webseiten der Fachbereichsverwaltungen:
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