Kursbelegung
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Belegpflicht
In Ihrem 1. Fachsemester werden Sie für alle Pflicht-Lehrveranstaltungen einschließlich Fremdsprache automatisch nach Musterplan zugelassen. Für AWE-Fächer oder Wahlpflichtmodule melden Sie sich selbst an. Ab dem 2. Semester müssen Sie alle Lehrveranstaltungen, Sprachkurse und AWE-Fächer selbst belegen. Nur wenn Sie in einem Kurs eine Zulassung erhalten haben, können Sie später die Prüfung absolvieren. Melden Sie sich dafür mit Ihrem HTW-Account über das LSF-Portal an. Alle Kurse des jeweiligen Semesters werden im Vorlesungsverzeichnis aufgelistet.
Belegung für das Wintersemester 2020/2021
14.09. bis 22.09.2020 | Phase 1: Anmeldung von Belegungswünschen | Die Platzvergabe erfolgt unabhängig von dem Zeitpunkt, zu dem Ihre Belegungswünsche in LSF abgeben. In dieser Phase können Sie Ihre Belegungswünsche beliebig ändern, indem Sie sich für die jeweiligen Veranstaltungen an- bzw. abmelden. Für bestimmte Gruppen gelten Sonderregelungen. |
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23.09. bis 24.09.2020 | Phase 2: Automatische Platzvergabe (Zulassung/Ablehnung) | In dieser Zeit sind die Belegungsfunktionen für Studierende gesperrt. Die FB-Verwaltungen bearbeiten Sonderfälle (bis einschließlich 24.09.) und bereiten die automatische Platzvergabe (25.09.) vor. Die Plätze werden per Computer vergeben. Gibt es für eine Lehrveranstaltung weniger Plätze als Anmeldungen, entscheidet das Los. Es gelten folgende Rangstufen:
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26.09. bis 22.10.2020 | Phase 3: Restplatzvergabe und Rücktritt von der Belegung in LSF | Um sich für Restplätze zu bewerben, geben Sie erneut Belegungswünsche ab. Es gibt kein automatisches Nachrückverfahren. Plätze, die Sie im Rahmen der automatischen Platzvergabe erhalten haben und nicht mehr benötigen, geben Sie in LSF wieder frei. Diese Plätze können dann an andere Studierende vergeben werden. Sollten Sie am Ende der Phase keinen Platz erhalten haben, ist keine Belegung mehr möglich. |
23.10. bis 26.10.2020 | Phase 4: Sonderregelung für späte Notenverbuchung | Bis zum 26.10.2020 können Ihre Noten aus dem zweiten Prüfungszeitraum des vorherigen Semesters verbucht werden. Sollten Sie auf Grund einer nicht bestandenen Prüfung im zweiten Prüfungszeitraum einer Veranstaltung noch einmal wiederholen müssen, besteht die Möglichkeit, bis einschließlich 26.10.2020 über Ihre Fachbereichsverwaltung eine Belegung vornehmen zu lassen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Notenverbuchung tatsächlich nach Ende der Belegfrist (15.10.2020) erfolgt ist, ggf. ist ein Nachweis vorzulegen. Auf den Webseiten der Fachbereichsverwaltungen erfahren Sie Näheres: |
Fächer fremder Studiengänge oder Fachbereiche
Möchten Sie ein AWE-Fach eines anderen Fachbereichs oder Lehrveranstaltungen eines anderen Studiengangs bzw. Fachbereichs belegen, so beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Klären Sie zunächst mit dem oder der Vorsitzenden Ihres Prüfungsausschusses, ob die Lehrveranstaltung für Ihren Studiengang anerkannt wird.
- Melden Sie sich für das gewünschte Fach regulär über LSF an.
ZbwS-Studiengänge
Wenn Sie in einem Studiengang des Zentrum für berufsbegleitendes und weiterbildenbes Studium (ZbwS) eingeschrieben sind, brauchen Sie sich um die Kursbelegung nicht selbst zu kümmern. Die Belegung erfolgt automatisch.