HTW Berlin stärkt Suchtprävention: Aktualisierte Vereinbarung schafft klare Abläufe und frühe Unterstützung
Berlin, 27. Juli 2026 – Suchtprobleme können Gesundheit, Sicherheit und Zusammenarbeit am Arbeitsplatz gefährden. Am 27. Juli 2026 haben Prof. Dr. Tilo Wendler, Kanzler der HTW Berlin, und Gernot Welschhoff, Vorsitzender des Personalrats, deshalb die aktualisierte Dienstvereinbarung zur Suchtprävention und Suchthilfe unterzeichnet. Sie gilt ab sofort für alle Beschäftigten.
Ein Team aus Gremienvertreter*innen des Personalrats, der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, der Schwerbehindertenvertretung sowie Kolleginnen der Personalabteilung und der Kollegialen Suchtberatung hat die Dienstvereinbarung erarbeitet.
Die aktualisierten Regeln benennen konkrete Schritte. Führungskräfte erhalten Schulungen und einen verbindlichen Handlungsrahmen. Betroffene können sich während der Arbeitszeit vertraulich beraten lassen. Ein fünfstufiger Plan regelt Gespräche, externe Beratung, Therapieangebote und mögliche arbeitsrechtliche Folgen. Nach einer Behandlung unterstützt die HTW Berlin die Rückkehr mit einer Wiedereingliederung und einem Willkommensgespräch.
Die Vereinbarung legt Augenmerk auf die Suchtprävention und Suchthilfen und umfasst die Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten und anderen Drogen. Sie bezieht auch Internet-, Spiel- und Kaufsucht ein. Ziel ist, Probleme früh zu erkennen, Hilfe zugänglich zu machen und Arbeitsfähigkeit sowie Arbeitsplatz möglichst zu erhalten. Die neue Fassung ersetzt die Regelung vom 14. April 2005.