Lehrinnovationsfonds
Der Lehrinnovationsfonds (LIF) unterstützt Lehrende der HTW Berlin bei der Umsetzung neuer Ideen in Studium und Lehre. Ab der diesjährigen Förderrunde startet der LIF in einem neuen Format: als einjähriges Lehrentwicklungsprogramm mit klaren Strukturen, Workshops, Beratung und intensivem Peer-Austausch. So entstehen Räume für kreative Lehrkonzepte, kollegiale Zusammenarbeit und nachhaltige Innovationen, die Studium und Lehre an der HTW Berlin sichtbar weiterentwickeln.
Zur Unterstützung der Umsetzung werden die herausragenden Lehrprojekte mit einer Summe von bis zu 8.000 Euro gefördert.
Was wird gefördert?
Der Lehrinnovationsfonds fördert die Weiterentwicklung der modernen Lehre. Für die Auswahlrunde 2025/2026 gibt es dabei folgenden Förderschwerpunkt:
Fach- und Hochschulgrenzen überschreiten
In Anlehnung an das Leitbild Lehre der HTW Berlin ermutigt der diesjährige Förderschwerpunkt zu einem Blick über Fach- und/oder Hochschulgrenzen hinaus.
Im Leitbild heißt es „Lasst uns Fachgrenzen überschreiten“ sowie „Lasst uns die Praxis feiern!“ und genau das sollen Sie im Förderjahr 2026 mit Ihren Lehrprojekten erkunden, ausprobieren und (weiter)entwickeln.
Konkret geht es um Lehrkonzepte, die folgendes beinhalten können:
- Kooperationen in fächerübergreifenden Projekten
- Zusammenarbeit mit Partner_innen aus Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur
- Verbindung von Wissenschaft und Praxis
- Kooperation mit Praxispartner_innen, z.B. durch Projekte, Exkursionen, Praktika
Um möglichst vielfältige Projekte zu fördern, gibt es in der diesjährigen Auswahlrunde auch ein bis zwei „Wildcard“-Plätze, die themenoffen, unabhängig vom Förderschwerpunkt, an besonders innovative Lehrprojekte vergeben werden.
Was umfasst das Programm?
Der Lehrinnovationsfonds läuft jeweils ein Jahr von März bis März und bietet Ihnen ein strukturiertes Begleitprogramm, das Ihre Projektidee von Anfang bis Ende unterstützt. Organisiert und durchgeführt wird das Programm durch das Lehrenden-Service-Center.
Folgende Termine sind fester Bestandteil:
- Kick-Off: 24.03.2026, 10-13 Uhr, Präsenz
- Auftakt-Workshop zum Kennenlernen, Vorstellen der Projekte und Einstieg ins Begleitprogramm
- Workshop I: 19.06.2026, 09-13 Uhr, Präsenz
- Fachliche Vertiefung kombiniert mit Arbeitsphasen und Peer-Feedback
- Workshop II: 20.11.2026, 09-13 Uhr, Präsenz
- Fachliche Vertiefung kombiniert mit Arbeitsphasen und Peer-Feedback
- Abschlusswerkstatt: März 2027
- Präsentation der Projektergebnisse in dialogischer Form, Austausch und Reflexion
Zusätzlich dazu finden individuelle Beratungsgespräche zur Projektumsetzung und Peer-Austausch statt. Zum Abschluss des Programms muss ein kurzer Abschlussbericht bis Ende Mai 2027 abgegeben werden.
Der Lehrinnovationsfonds verbindet das Beratungs- und Begleitprogramm mit einer finanziellen Förderung. Das Einzelvolumen geförderter Vorhaben beträgt maximal 8.000 Euro bei einem Förderzeitraum von zwölf Monaten.
Gelder können beantragt werden für:
- Beschäftigung studentischer Hilfskräfte,
- in geringem Umfang projektbezogene Sachmittel und/oder Honorarmittel,
- Aufstockung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters für den beantragten Projektzeitraum zwecks Unterstützung des Projektvorhabens.
Wie kann ich meine Idee einreichen?
Ihre Projektidee können Sie mithilfe dieses Formulars beschreiben. Bei der Entwicklung Ihrer Projektidee berät Sie gern das Lehrenden-Service-Center. Bitte reichen Sie Ihre Projektbeschreibung (auf max. 3 Seiten) als Anhang über folgendes Bewerbungsformular ein. Deadline für die Einreichung der aktuellen Auswahlrunde im Jahr 2025 ist der 14.11.2025.
Antragsberechtigt sind
- alle hauptamtlich Lehrenden (Professor_innen, Vertretungsprofessor_innen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, wissenschaftliche Mitarbeiter_innen mit Schwerpunkt Lehre),
- bevorzugt auch Gruppen von Lehrenden sowie
- Studierende gemeinsam mit mindestens einem/einer hauptamtlich Lehrenden.
Wie werden die geförderten Projekte ausgewählt?
Alle Projektideen werden von einer Jury begutachtet. Diese besteht aus drei hauptamtlichen Lehrenden, drei Studierenden sowie einer Didaktik Expertin aus dem Lehrenden-Service-Center. Die Frauenbeauftragte wirkt beratend mit. Die Entscheidung über die zu fördernden Projekte trifft die Vizepräsidentin für Studium, Lehre und Internationales auf Grundlage der Begutachtung der Jury.
Die Bekanntgabe der geförderten Projekte erfolgt bis zum 15.01.2026.
Nach welchen Kriterien werden die Projekte ausgewählt?
Jede eingereichte Idee wird von drei Mitgliedern der Jury gelesen, kriteriengestützt beurteilt und mit einer abschließenden Förderempfehlung einschließlich Punktbewertung versehen. Bei einem gemeinsamen Treffen der Jury werden dann alle Anträge mit einer entsprechend hohen Punktbewertung diskutiert und so die finale Förderentscheidung diskursiv erarbeitet. Entscheidend dabei ist, dass die eingereichten Ideen das Lernen der Studierenden in den Mittelpunkt stellen und einen innovativen Beitrag zur Verbesserung der Lehr- und Prüfungsqualität in Passung zum Förderschwerpunkt leisten. Zudem wird bei der Auswahl auf das Entwicklungspotenzial der Maßnahme sowie deren Nachhaltigkeit über den Förderzeitraum hinaus Wert gelegt.
Eine curriculare Einbindung muss deutlich dargelegt werden ebenso wie Möglichkeiten zur Übertragbarkeit der Idee auf andere Module oder Studiengänge. Weiterhin achtet die Auswahlgruppe darauf, dass Maßnahmen zur Evaluation und Qualitätssicherung mitbedacht und Mitarbeiter_innen aus den Bereichen Lehrenden-Service-Center, Academic Services oder Qualitätsmanagement beratend und unterstützend eingebunden werden. Eventuell entwickelte Materialien sollen als freie Bildungsmaterialien (OER ) zur Verfügung gestellt werden. Ein weiteres Kriterium ist die Barrierefreiheit der didaktischen Konzepte und Materialien. Dabei und auch beim Thema OER berät und unterstützt das LSC.
Die Kriterien im Detail:
- Beitrag und Zielorientierung
- Beitrag zur Förderung des Förderschwerpunkts
- Innovationscharakter der Maßnahme
- Entwicklungspotenzial der Maßnahme
- Qualität von Lehre und Prüfung
- Verbesserung der Lehrqualität
- Verbesserung der Prüfungsqualität
- Überzeugende curriculare Einbindung
- Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit
- Nachhaltigkeit über den Förderzeitraum hinaus
- Übertragbarkeit auf andere Module oder Studiengänge
- Ressourcen und Realisierbarkeit
- Realisierbarkeit unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen
- Kooperation mit den Expert_innen von Academic Services, des Lehrenden-Service-Centers sowie des Zentralreferats Hochschulentwicklung & Qualitätsmanagement
- Inklusion und Offenheit
- Berücksichtigung von Open Educational Resources
- Berücksichtigung von Barrierefreiheit
- Berücksichtigung von Gender- und Diversity-Aspekten
- Qualitätssicherung und Evaluation
- Studentisches Feedback zur Wirksamkeit auf den Lernerfolg
- Qualitätssicherungs- und Evaluationsmaßnahmen zur Überprüfung des Projekterfolgs
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