Lehrinnovationsfonds

Der Lehrinnovationsfonds unterstützt Lehrende der HTW Berlin, um ihre Lehre verbessern und weiterentwickeln zu können. In diesem Lehrentwicklungsprogramm werden besonders herausragende Lehrprojekte mit einer Summe von bis zu 20.000 Euro und einem Begleitprogramm gefördert.

LEHRGUT Stories über geförderte Projekte

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Was wird gefördert?

Der Lehrinnovationsfonds fördert die Weiterentwicklung der modernen Lehre. Für die Auswahlrunde 2023/2024 gibt es dabei folgende Förderschwerpunkte:

1. Lehren und Lernen mit Künstlicher Intelligenz

Studierende benötigen KI-Kompetenzen, um Künstliche Intelligenz in Studium, Beruf und Gesellschaft verantwortungsbewusst zu nutzen. Wir als Hochschule können hier einen wichtigen Beitrag leisten, indem wir KI-Tools in der Lehre einsetzen und so Lehrende und Studierende gemeinsame ausprobieren, experimentieren und über Möglichkeiten und Grenzen reflektieren. 

Wollen Sie KI-Tools in einem Modul nutzen und gemeinsam mit den Studierenden fachliche Einsatzmöglichkeiten entwickeln? Planen Sie die Überarbeitung eines Prüfungsformats auf der Basis von KI? Überlegen Sie, die Schreibkompetenzen Ihrer Studierenden mithilfe von KI-Textgeneratoren weiterzuentwickeln? Haben Sie weitere Ideen zum Thema KI in der Lehre?

Der Lehrinnovationsfonds soll helfen, gute (auch kleinere) Ideen mit einem nachhaltigen Beitrag zum modernen Lehren, Lernen und Prüfen mit Künstlicher Intelligenz umzusetzen.

2. Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist eine drängende Entwicklungsaufgabe auch für Hochschulen. Dabei stellt sich die Frage, wie im Rahmen von Hochschullehre ein Rahmen geschaffen werden kann, um sich inhaltlich, methodisch und reflexiv mit den Prozessen und Bedingungen der Transformation auseinanderzusetzen, um so dazu beizutragen, dass Studierende soziale, ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit in ihren zukünftigen beruflichen Kontexten umsetzen.

Sie planen ein Modul zu überarbeiten und Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen? Sie möchten ein Praxisprojekt zum Thema Nachhaltigkeit umsetzen? Haben Sie weitere Ideen zum Thema Nachhaltigkeit in der Lehre?

Der Lehrinnovationsfonds will dazu beitragen, dass Sie Ihre Ideen in die Tat umsetzen können und so Nachhaltigkeit zu einem integralen Bestandteil in möglichst allen Studiengängen an der HTW wird.

Beide Schwerpunkte stehen für sich und müssen nicht miteinander verbunden sein.

Was umfasst die Förderung des Lehrinnovationsfonds?

Der Lehrinnovationsfonds verbindet eine finanzielle Förderung mit einem Beratungs- und Begleitprogramm.

Das Einzelvolumen geförderter Vorhaben beträgt mindestens 2.000 Euro, maximal 20.000 Euro bei einem Förderzeitraum von maximal zwölf Monaten.

Beantragt werden können:

  • Gelder für die Beschäftigung studentischer Hilfskräfte,
  • in geringem Umfang projektbezogene Sachmittel und/oder Honorarmittel,
  • Aufstockung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters für den beantragten Projektzeitraum zwecks Unterstützung des Projektvorhabens.

Bestandteil der Förderung ist außerdem ein Begleitprogramm, das vom Lehrenden-Service-Center angeboten wird. Hier finden im Förderjahr i.d.R. zwei Treffen aller Geförderten zum Erfahrungsaustausch und Peer Coaching statt. Darüber hinaus erhalten alle Geförderten individuelle Beratungen bei der Projektumsetzung durch das Lehrenden-Service-Center.

Wie kann ich meine Idee einreichen?

Alle Hinweise, Kriterien und Termine finden Sie in den ausführlichen Informationen zum Lehrinnovationsfonds in der Infobox. Ihre Projektidee können Sie mithilfe dieses Formulars beschreiben. Bei der Entwicklung Ihrer Projektidee berät Sie gern das Lehrenden-Service-Center. Bitte reichen Sie Ihre Projektbeschreibung (auf max. 3 Seiten) bei dem Vizepräsidenten für Studium, Lehre und Internationales ein. Deadline für die Einreichung der aktuellen Auswahlrunde im Jahr 2023 ist der 15.11.2023.

Antragsberechtigt sind:

  • alle hauptamtlich Lehrenden (Professor_innen, Vertretungsprofessor_innen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, wissenschaftliche Mitarbeiter_innen mit Schwerpunkt Lehre),
  • Gruppen von Lehrenden,
  • Studierende gemeinsam mit mindestens einem/einer hauptamtlich Lehrenden sowie
  • wissenschaftliche Mitarbeiter_innen, die lehren.

Wie werden die geförderten Projekte ausgewählt?

Alle Projektideen werden von einer Arbeitsgruppe des Akademischen Senats begutachtet. Die Arbeitsgruppe besteht aus drei Professor_innen, zwei Studierenden und zwei Personen aus den Gruppen der wissenschaftlichen oder sonstigen Mitarbeiter_innen, die vornehmlich Mitglieder des Akademischen Senats sind. Die Frauenbeauftragte wirkt beratend mit. Die Entscheidung über die zu fördernden Projekte trifft der Vizepräsident für Studium, Lehre und Internationales auf Grundlage der Begutachtung der Arbeitsgruppe. 
Die Bekanntgabe der geförderten Projekte erfolgt bis zum 20.12.2023.

Nach welchen Kriterien werden die Projekte ausgewählt?

Jede eingereichte Idee wird von drei Mitgliedern der Auswahlgruppe gelesen, kriteriengestützt beurteilt und mit einer abschließenden Förderempfehlung einschließlich Punktbewertung versehen. Bei einem Treffen der Auswahlrunde werden dann alle Anträge mit einer entsprechend hohen Punktbewertung diskutiert und so die finale Förderentscheidung diskursiv erarbeitet. Entscheidend dabei ist, dass die eingereichten Ideen das Lernen der Studierenden in den Mittelpunkt stellen und einen innovativen Beitrag zur Verbesserung der Lehr- und Prüfungsqualität in Passung zum Förderschwerpunkt leisten. Da der Lehrinnovationsfonds als Anschubfinanzierung gedacht ist, wird bei der Auswahl auf das Entwicklungspotenzial der Maßnahme sowie deren Nachhaltigkeit über den Förderzeitraum hinaus Wert gelegt.

Eine curriculare Einbindung muss deutlich dargelegt werden ebenso wie Möglichkeiten zur Übertragbarkeit der Idee auf andere Module oder Studiengänge. Weiterhin achtet die Auswahlgruppe darauf, dass Maßnahmen zur Evaluation und Qualitätssicherung mitbedacht und Mitarbeiter_innen aus den Bereichen Lehrenden-Service-Center, Academic Services oder Qualitätsmanagement beratend und unterstützend eingebunden werden. Eventuell entwickelte Materialien sollen möglichst als freie Bildungsmaterialien (OER) zur Verfügung gestellt werden. Ein weiteres Kriterium ist die Barrierefreiheit der didaktischen Konzepte und Materialien. Dabei und auch beim Thema OER berät und unterstützt das LSC.

Die Kriterien im Detail:

  • Beitrag zur Förderung der Förderschwerpunkte
  • Verbesserung der Lehrqualität
  • Verbesserung der Prüfungsqualität
  • Innovationscharakter der Maßnahme
  • Entwicklungspotenzial der Maßnahme
  • Nachhaltigkeit über den Förderzeitraum hinaus
  • Überzeugende curriculare Einbindung
  • Übertragbarkeit auf andere Module oder Studiengänge
  • Realisierbarkeit unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen
  • Berücksichtigung von Open Educational Resources
  • Berücksichtigung von Barrierefreiheit
  • Berücksichtigung von Gender- und Diversity-Aspekten
  • Qualitätssicherungs- und Evaluationsmaßnahmen zur Überprüfung des Projekterfolgs
  • Kooperation mit den Expert_innen von Academic Services, des Lehrenden-Service-Centers sowie des Zentralreferats Hochschulentwicklung & Qualitätsmanagement