Lehrinnovationsfonds
Ausschreibung 2023
Die Ausschreibung für das Förderjahr 2024 wird im Oktober 2023 auf dieser Webseite veröffentlicht.
Der Lehrinnovationsfonds unterstützt Lehrende der HTW Berlin finanziell, um ihre Lehre verbessern und weiterentwickeln zu können. Gefördert werden besonders herausragende Lehrprojekte mit einer Summe von bis zu 20.000 Euro.
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Was wird gefördert?
Der Lehrinnovationsfonds fördert die Weiterentwicklung der modernen Lehre. Für die Auswahlrunde 2022/2023 gibt es dabei folgende Förderschwerpunkte:
1. Innovative Prüfungskonzepte
Prüfungen sollen erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten der Studierenden sichtbar machen. Sie stellen also einerseits fest, welche Kompetenzen die Studierenden im Lernprozess erworben haben. Das heißt, sie macht sichtbar, was die Studierenden in der Lage sind zu tun. Gleichzeitig steuern sie den Lernprozess der Studierenden, wenn diese ihre Lernaktivitäten an der Prüfung ausrichten.
Wollen Sie bspw. innovative Möglichkeiten nutzen und ein bewährtes analoges Prüfungsformat als E-Klausur digitalisieren? Wollen Sie ein kompetenzorientiertes Prüfungsformat innovativ weiterentwickeln oder statt einer einzelnen Klausur ein neues, semesterbegleitendes Prüfungsformat einführen? Haben Sie weitere Ideen zum Thema innovative Prüfung?
Der Lehrinnovationsfonds soll helfen, gute (auch kleinere) Ideen mit einem nachhaltigen Beitrag zum modernen Lehren, Lernen und Prüfen umzusetzen.
2. Die gelungene Verknüpfung von Präsenzlehre mit digitalen Elementen
Die Präsenzlehre steht wieder im Fokus und trotzdem wollen Sie die Potenziale von Online-Elementen nicht missen? Der Lehrinnovationsfonds fördert auch die lernförderliche Anreicherung der Präsenzlehre durch online-unterstützte Lerneinheiten im Sinne der E-Learning-Grundsätze.
Sie planen kollaborative Elemente wie Blogs oder Wikis, möchten Ihr Lehr-Szenario kreativ durch Videos oder Podcasts unterstützen oder denken über asynchrone Selbstlerneinheiten mit interaktiven digitalen Komponenten nach? Berücksichtigt werden alle Konzepte mit spannenden mediengestützten Lehr- Lernmethoden die Ihre Präsenzlehre sinnvoll anreichern.
Beide Schwerpunkte stehen für sich und müssen nicht miteinander verbunden sein.
Das Einzelvolumen geförderter Vorhaben beträgt mind. 2.000 Euro, maximal 20.000 Euro bei einem Förderzeitraum von maximal zwölf Monaten.
Beantragt werden können:
- Gelder für die Beschäftigung studentischer Hilfskräfte,
- in geringem Umfang projektbezogene Sachmittel und/oder Honorarmittel,
- Aufstockung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters für den beantragten Projektzeitraum zwecks Unterstützung des Projektvorhabens.
Wie kann ich meine Idee einreichen?
Alle Hinweise, Kriterien und Termine finden Sie in den ausführlichen Informationen zum Lehrinnovationsfonds in der Infobox. Ihre Projektidee können Sie mithilfe dieses Formulars beschreiben. Bei der Entwicklung Ihrer Projektidee berät Sie gern das Lehrenden-Service-Center. Bitte reichen Sie Ihre Projektbeschreibung (auf max. 3 Seiten) bei dem Vizepräsidenten für Studium, Lehre und Internationales ein. Deadline für die Einreichung der aktuellen Auswahlrunde im Jahr 2022 ist der 15.12.2022.
Antragsberechtigt sind
- alle hauptamtlich Lehrenden (Professor_innen, Vertretungsprofessor_innen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, wissenschaftliche Mitarbeiter_innen mit Schwerpunkt Lehre),
- Gruppen von Lehrenden,
- Studierende gemeinsam mit mindestens einem/einer hauptamtlich Lehrenden sowie
- wissenschaftliche Mitarbeiter_innen, die lehren.
Wie werden die geförderten Projekte ausgewählt?
Alle Projektideen werden von einer Arbeitsgruppe des Akademischen Senats begutachtet. Die Arbeitsgruppe besteht aus drei Professor_innen, zwei Studierenden und zwei Personen aus den Gruppen der wissenschaftlichen oder sonstigen Mitarbeiter_innen, die vornehmlich Mitglieder des Akademischen Senats sind. Die Frauenbeauftragte wirkt beratend mit. Die Entscheidung über die zu fördernden Projekte trifft der Vizepräsident für Studium, Lehre und Internationales auf Grundlage der Begutachtung der Arbeitsgruppe.
Die Bekanntgabe der geförderten Projekte erfolgt bis zum 20.01.2023.
Nach welchen Kriterien werden die Projekte ausgewählt?
Jede eingereichte Idee wird von drei Mitgliedern der Auswahlgruppe gelesen, kriteriengestützt beurteilt und mit einer abschließenden Förderempfehlung einschließlich Punktbewertung versehen. Bei einem Treffen der Auswahlrunde werden dann alle Anträge mit einer entsprechend hohen Punktbewertung diskutiert und so die finale Förderentscheidung diskursiv erarbeitet. Entscheidend dabei ist, dass die eingereichten Ideen das Lernen der Studierenden in den Mittelpunkt stellen und einen innovativen Beitrag zur Verbesserung der Lehr- und Prüfungsqualität leisten. Da der Lehrinnovationsfonds als Anschubfinanzierung gedacht ist, wird bei der Auswahl auf das Entwicklungspotenzial der Maßnahme sowie deren Nachhaltigkeit über den Förderzeitraum hinaus Wert gelegt.
Eine curriculare Einbindung muss deutlich dargelegt werden ebenso wie Möglichkeiten zur Übertragbarkeit der Idee auf andere Module oder Studiengänge. Weiterhin achtet die Auswahlgruppe darauf, dass Maßnahmen zur Evaluation und Qualitätssicherung mitbedacht und möglichst Mitarbeiter_innen aus den Bereichen Lehrenden-Service-Center, Academic Services oder Qualitätsmanagement beratend und unterstützend eingebunden werden.
Die Kriterien im Detail:
- Beitrag zur Förderung der Förderschwerpunkte
- Verbesserung der Lehrqualität
- Verbesserung der Prüfungsqualität
- Innovationscharakter der Maßnahme
- Entwicklungspotenzial der Maßnahme
- Nachhaltigkeit über den Förderzeitraum hinaus
- Überzeugende curriculare Einbindung
- Übertragbarkeit auf andere Module oder Studiengänge
- Realisierbarkeit unter Berücksichtigung der verfügbaren
- Berücksichtigung von Gender- und Diversity-Aspekten
- Qualitätssicherungs- und Evaluationsmaßnahmen zur Überprüfung des Projekterfolgs
- Beteiligung der Expert_innen von Academic Services, des Lehrenden-Service-Centers sowie des Zentralreferats Hochschulentwicklung & Qualitätsmanagement