Lehrinnovationsfonds

Der Lehrinnovationsfonds unterstützt Lehrende der HTW Berlin, um ihre Lehre verbessern und weiterentwickeln zu können. In diesem Lehrentwicklungsprogramm werden besonders herausragende Lehrprojekte mit einer Summe von bis zu 20.000 Euro und einem Begleitprogramm gefördert.

Ausgewählte Projekte im WS 2023/24

  • Prof. Dr. Verena Majuntke mit "ChatGPT als Programmier-Tutor: Individuelle Unterstützung für Studierende im Lernprozess"
  • Prof. Alexander Müller-Rakow und Prof. Henrik Spohler mit "Gestaltung und Künstliche Intelligenz in der Bildgenerierung und Animation"
  • Prof. Dr. Barbara Praetorius und Ilja-Valentin Sagvosdkin "Klima Puzzle – 'Climate Justice Literacy und Possibilismus'”
  • Prof. Dr.-Ing. Seyed Hossein Sagheby mit "Interdisziplinäres Lernprojekt Nachhaltige Gebäude"
  • Prof. Dr. Julia Schwarzkopf und Marlene Zeitler mit "Weiterentwicklung SB44: Spezielle Anwendungsfelder des Nachhaltigkeitsmanagement"
  • Prof. Dr. Stephan Seeck mit „Physik ohne Formeln“
  • Prof. Dr. Lucy Weggler mit "KI-basierte Optimierung der Aufgabenreihenfolge"

Details zu den einzelnen Projekten finden Sie auf der Seite Kurzvorstellung Förderprojekte 2023/24.

LEHRGUT Stories über geförderte Projekte

Was umfasst die Förderung des Lehrinnovationsfonds?

Der Lehrinnovationsfonds verbindet eine finanzielle Förderung mit einem Beratungs- und Begleitprogramm.

Das Einzelvolumen geförderter Vorhaben beträgt mindestens 2.000 Euro, maximal 20.000 Euro bei einem Förderzeitraum von maximal zwölf Monaten.

Beantragt werden können:

  • Gelder für die Beschäftigung studentischer Hilfskräfte,
  • in geringem Umfang projektbezogene Sachmittel und/oder Honorarmittel,
  • Aufstockung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters für den beantragten Projektzeitraum zwecks Unterstützung des Projektvorhabens.

Bestandteil der Förderung ist außerdem ein Begleitprogramm, das vom Lehrenden-Service-Center angeboten wird. Hier finden im Förderjahr i.d.R. zwei Treffen aller Geförderten zum Erfahrungsaustausch und Peer Coaching statt. Darüber hinaus erhalten alle Geförderten individuelle Beratungen bei der Projektumsetzung durch das Lehrenden-Service-Center.

Nach welchen Kriterien werden die Projekte ausgewählt?

Jede eingereichte Idee wird von drei Mitgliedern der Auswahlgruppe gelesen, kriteriengestützt beurteilt und mit einer abschließenden Förderempfehlung einschließlich Punktbewertung versehen. Bei einem Treffen der Auswahlrunde werden dann alle Anträge mit einer entsprechend hohen Punktbewertung diskutiert und so die finale Förderentscheidung diskursiv erarbeitet. Entscheidend dabei ist, dass die eingereichten Ideen das Lernen der Studierenden in den Mittelpunkt stellen und einen innovativen Beitrag zur Verbesserung der Lehr- und Prüfungsqualität in Passung zum Förderschwerpunkt leisten. Da der Lehrinnovationsfonds als Anschubfinanzierung gedacht ist, wird bei der Auswahl auf das Entwicklungspotenzial der Maßnahme sowie deren Nachhaltigkeit über den Förderzeitraum hinaus Wert gelegt.

Eine curriculare Einbindung muss deutlich dargelegt werden ebenso wie Möglichkeiten zur Übertragbarkeit der Idee auf andere Module oder Studiengänge. Weiterhin achtet die Auswahlgruppe darauf, dass Maßnahmen zur Evaluation und Qualitätssicherung mitbedacht und Mitarbeiter_innen aus den Bereichen Lehrenden-Service-Center, Academic Services oder Qualitätsmanagement beratend und unterstützend eingebunden werden. Eventuell entwickelte Materialien sollen möglichst als freie Bildungsmaterialien (OER) zur Verfügung gestellt werden. Ein weiteres Kriterium ist die Barrierefreiheit der didaktischen Konzepte und Materialien. Dabei und auch beim Thema OER berät und unterstützt das LSC.

Die Kriterien im Detail:

  • Beitrag zur Förderung der Förderschwerpunkte
  • Verbesserung der Lehrqualität
  • Verbesserung der Prüfungsqualität
  • Innovationscharakter der Maßnahme
  • Entwicklungspotenzial der Maßnahme
  • Nachhaltigkeit über den Förderzeitraum hinaus
  • Überzeugende curriculare Einbindung
  • Übertragbarkeit auf andere Module oder Studiengänge
  • Realisierbarkeit unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen
  • Berücksichtigung von Open Educational Resources
  • Berücksichtigung von Barrierefreiheit
  • Berücksichtigung von Gender- und Diversity-Aspekten
  • Qualitätssicherungs- und Evaluationsmaßnahmen zur Überprüfung des Projekterfolgs
  • Kooperation mit den Expert_innen von Academic Services, des Lehrenden-Service-Centers sowie des Zentralreferats Hochschulentwicklung & Qualitätsmanagement