Akademische Selbstverwaltung

Unter dem Begriff "Akademische Selbstverwaltung" werden alle gewählten Gremien und Ämter einer Hochschule verstanden, in denen die wesentlichen Entscheidungen zur Fachstruktur der Hochschule, zur Gestaltung von Lehre, Studium und Forschung, zur inneren Organisation usw. durch die Mitglieder der Hochschule getroffen werden. Die Arbeit der Akademischen Selbstverwaltung ist in der Satzung der HTW Berlin [PDF] geregelt.

Dezentrales Hochschulmanagement

Grundlage für die Zusammensetzung, Rechtsstellung und Aufgaben dieser Organe ist die Satzung der HTW Berlin in Verbindung mit dem BerlHG. Die HTW Berlin hat durch die Nutzung der sogenannten Erprobungsklausel des BerlHG neue Modelle der Leitung und Organisation entwickelt. Hierdurch sind u.a. Entscheidungsprozesse vereinfacht worden. Durch die Verlagerung von Entscheidungs- und Verantwortungskompetenz in die Fachbereiche werden neue Grundsätze und Verfahren eines modernen dezentralen Hochschulmanagements praktiziert.

Personelle Zusammensetzung in den Gremien

Für die Vertretung in den Gremien werden für die Mitglieder verschiedene Mitgliedergruppen gebildet:

  • Professorinnen und Professoren
  • Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Studierende