Kommission für Entwicklungsplanung (EPK)
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Aufgaben
Aufgabe der EPK ist es, grundsätzliche Stellungnahmen und/oder Vorschläge zur mittel- und längerfristigen Entwicklung der Hochschule zu erarbeiten und dem Akademischen Senat zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung vorzulegen.
Mitglieder
Die Mitglieder der Kommission werden vom Akademischen Senat benannt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, mit Ausnahme der studentischen Mitglieder, deren Amtszeit ein Jahr beträgt.
Professor_innen |
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Akademische Mitarbeiter_innen |
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Sonstige Mitarbeiter_innen |
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Studierende |
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