Schwerbehindertenvertretung (SBV)

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Unser Team

Vertrauensperson der schwerbehinderten Beschäftigten (VSB)

Portrait von M.Sc. Frank Strahlhoff
M.Sc. Frank Strahlhoff
 +49 30 5019-3946
Frank.Strahlhoff@HTW-Berlin.de
Campus Treskowallee
TA Gebäude A , 144
Treskowallee 8
10318 Berlin
  VSB:
Di. 10 - 12 Uhr und Do. 13 - 15 Uhr

Stellvertreterin der VSB am Campus WH

Portrait von Anne Priemer-Müns
Anne Priemer-Müns
 +49 30 5019-2124
Anne.Priemer@HTW-Berlin.de
Campus Wilhelminenhof
WH Gebäude C , 170
Wilhelminenhofstraße 75A
12459 Berlin
  -Urlaub vom 25.08.2025-12.09.2025-

Montag 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 10:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag - Mobiles Arbeiten - von 08:00 - 15:00 Uhr

Änderungen sind vorbehalten




Stellvertreterin der VSB am Campus TA

Portrait von Diana Wlodarczak
Diana Wlodarczak
 +49 30 5019-2575
Diana.Wlodarczak@HTW-Berlin.de
Campus Treskowallee
TA Gebäude A , 152
Treskowallee 8
10318 Berlin
  ++keine Sprechstunde bis 2.10..25++
In dringenden Fällen wenden Sie sich an: Dipl.-Psych. Hanna Dobrovoda
Persönliche Sprechstunde
Dienstag 10.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Telefonsprechstunde
Montag 11.00 bis 13.00 Uhr

Barrierefreier Zugang über den Innenhof Aufgang A8

Stellvertreter der VSB am Campus WH

Portrait von Andreas Münchow-Benoit
Andreas Münchow-Benoit
 +49 30 5019-3395
Andreas.Muenchow@HTW-Berlin.de
Campus Wilhelminenhof
WH Gebäude G , 527
Wilhelminenhofstraße 75A
12459 Berlin

Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung ist gemäß § 178 SGB IX legitimiert und muss in alle Entscheidungsprozesse einbezogen werden, die schwerbe- hinderte oder gleichgestellte Beschäftigte als Einzelperson oder Gruppe betreffen. Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben:

  • die Förderung der Einstellung von Menschen mit Behinderung und Gleichgestellten,
  • die Mitwirkung im Inklusionsteam zur Schaffung einer chancengerechten, barrierefreien Arbeitsumgebung,

  • die Überwachung und Mitwirkung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (z. B. SGB IX, AGG, BGG, Dienstvereinbarungen),

  • die Beratung und Unterstützung bei Anträgen, z. B. zur Anerkennung eines Grades der Behinderung (GdB), zur Gleichstellung oder zur Inanspruchnahme von Teilhabeleistungen,

  • die frühzeitige Beteiligung bei Konflikten oder drohenden Kündigungen, mit dem Ziel, präventiv Lösungen zu entwickeln und das Arbeitsverhältnis nachhaltig zu sichern,

  • die vertrauliche Begleitung in Verfahren und Gesprächen mit Dienststellen oder externen Stellen,

  • die Zusammenarbeit mit Personalrat, Gleichstellungsbeauftragten, Hochschulleitung und externen Fachstellen.

Die Vertrauensperson der Schwerbehinderten der HTW Berlin hat konkrete spezielle Aufgaben. [PDF]

Vereinbarungen an der HTW Berlin

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