Beurlaubung

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Mögliche Gründe für eine Beurlaubung

  • Krankheit
  • Freiwilligendienst
  • Schwangerschaft, Mutterschutz oder Elternzeit
  • Pflege naher Angehöriger

Zeitpunkt und Dauer

  • Frühestens ab dem 2. Semester möglich; bei Studiengängen, in denen nur einmal pro Jahr immatrikuliert wird, ab dem 3. Semester
  • Beurlaubung gilt immer für ein ganzes Semester.
  • Maximal zwei aufeinanderfolgende Urlaubssemester (in Ausnahmefällen mehr); Ausnahme: Elternzeit bis zu sechs Semester möglich
  • Nach Prüfungsanmeldung ist keine Beurlaubung mehr möglich.
  • Da sich der Semesterbeitrag bei einer Beurlaubung grundsätzlich verringert, ist es ratsam, den Antrag bereits vor der Zahlung des Semesterbeitrags einzureichen.

Wichtige Hinweise

  • Während eines Urlaubssemesters dürfen keine Lehrveranstaltungen besucht, keine Prüfungen angemeldet und keine Studienleistungen erbracht werden.
  • Pflichtpraktika oder Auslandspraktika werden nicht angerechnet!
  • Ein Urlaubssemester zählt als Hochschulsemester, nicht als Fachsemester.
  • Achtung: Auswirkungen auf BAföG, Kindergeld und Nebenjob möglich – informieren Sie sich unbedingt vorab!

Antragstellung

  • Laden Sie das Antragsformular im LSF-Portal herunter.
  • Senden Sie Antragsformular und Nachweis (z.B. ärztliches Attest, Bescheinigung, schriftliche Begründung) bis zur angegebenen Frist per E-Mail von Ihrem HTW-Account an das Studierenden-Service-Center.
  • Rückmeldung nicht vergessen! Die Beurlaubung wird erst mit fristgerechter Rückmeldung gültig.