Registrierung von studentischen Initiativen an der HTW Berlin

Studentische Initiativen werden auf der Homepage der HTW Berlin gelistet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Die Studierendeninitiative muss von an der HTW Berlin immatrikulierten Studierenden gegründet worden sein. Sie umfasst mindestens sieben an der HTW Berlin eingeschriebene Mitglieder. Dafür ist ein schriftlicher Nachweis (z.B. eine gültige Immatrikulationsbescheinigung) erforderlich.
  2. Die Initiative hält sich an die hochschulrechtlichen Vorgaben, u.a. die Satzungen und das Leitbild der HTW Berlin.
  3. Die Initiative arbeitet parteipolitisch und konfessionell unabhängig und respektiert die demokratischen Grundwerte (u.a. Diskriminierungsfreiheit, Chancengleichheit der Geschlechter, Gewaltfreiheit).
  4. Die Nutzung des Hochschullogos ist nicht gestattet.
  5. Der Antrag enthält eine Bestätigung, dass die Initiative an der HTW Berlin gegründet wurde, Informationen zum Selbstverständnis der Initiative, eine Kurzbeschreibung für die Webseite, Angaben zu einer Ansprechperson (Vorname und Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Kontaktdaten der Initiative (E-Mail-Adresse, ggf. Link zur Webpräsenz der Initiative) sowie Namen, Matrikelnummern und Unterschriften der mind. sieben Mitglieder. Der Antrag wird per E-Mail an den/die Vizepräsident*in für Lehre gestellt.
  6. Der/die Vizepräsident*in für Lehre sowie der/die Präsident*in der HTW Berlin entscheiden im Vier-Augen-Prinzip über die Registrierung als studentische Initiative und informiert das Zentralreferat Kommunikation im Falle eines positiven Bescheides. Die Registrierung wird für max. zwei Jahre gewährt; die Kurzbeschreibung sowie die Kontaktdaten der Initiative werden auf der Webseite der HTW Berlin veröffentlicht.
  7. Die Registrierung kann vorzeitig beendet werden, wenn die Vorsetzungen unter 1. - 4. nicht mehr gegeben sind. Änderungen sind der/dem Vizepräsident*in für Lehre unverzüglich mitzuteilen. Sie/er entscheidet gemeinsam mit dem/der Präsident*in auf dieser Grundlage, ob die Studierendeninitiative weiterhin registriert bleibt.
  8. Bei einem negativen Bescheid unterrichtet der/die Vizepräsident*in für Lehre das Zentralreferat Kommunikation.
  9. Der Status der Registrierung entfällt, wenn nach Ablauf der Anerkennung kein erneuter Antrag gestellt wird.
  10. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Registrierung.