Numerus clausus
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NC – Was ist das?
Am Numerus Clausus (NC) eines Studiengangs können Sie ablesen, wie hoch Ihre (Fach-)Abiturnote hätte sein müssen, wenn Sie sich in einem der vergangenen Semester hätten erfolgreich auf einen Studienplatz bewerben wollen. Der NC sagt nichts darüber aus, wie gut Ihre Chancen zukünftig stehen. Denn die NC-Werte unterscheiden sich mitunter stark von Semester zu Semester.
Der Numerus Clausus eines Studiengangs hängt davon ab,
- wie viele Studienplätze vergeben werden,
- wie viele Bewerbungen eingehen,
- wie viele der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber ihren Studienplatz tatsächlich annehmen.
Es lohnt sich also in jedem Fall, sich auf einen Studienplatz in Ihrem Wunsch-Studiengang zu bewerben. Die allgemeine Studienberatung berät Sie gern.
Auswahl für die Bachelor-Studiengänge
Die Bachelor-Studienplätze werden i.d.R. wie folgt vergeben:
- 20% nach (Fach-)Abiturnote,
- 20% nach Wartezeit, d.h. die Anzahl der Halbjahre zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und dem Zeitpunkt der Bewerbung abzüglich der eingeschriebenen Semester an einer deutschen oder europäischen Hochschule oder Hochschule eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR),
- 60% nach einem internen Auswahlverfahren, in dem die Plätze zu 70% nach der (Fach-)Abiturnote und zu 30% nach der Note der abgeschlossenen Berufsausbildung vergeben werden.
Ausnahmen gibt es bei folgenden Studiengängen:
- Bei Wirtschaft und Politik fließt ein freiwilliger Studierfähigkeitstest in die Berechnung ein.
- Für Internationale Medieninformatik und Wirtschaftskommunikation gelten besondere Auswahlverfahren.
- Für Game Design, Industrial Design, Kommunikationsdesign, Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik sowie Modedesign findet eine Eignungsprüfung statt.
Für bestimmte Bewerbergruppen gelten außerdem Vorab-Quoten, d.h. für sie ist ein fester Prozentsatz an Studienplätzen reserviert. Dazu gehören Sie, wenn Sie
- Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben und keine EU/EWR-Staatsbürgerschaft haben,
- sich um ein Zweitstudium bewerben,
- die Anerkennung eines Härtefalls beantragen,
- sich mit beruflicher Qualifikation für ein Studium bewerben.
Auswahl für die Master-Studiengänge
Die Master-Studienplätze werden i.d.R. wie folgt vergeben:
- 80% nach hochschuleigenen Auswahlkriterien,
- 20% nach der Wartezeit, d.h. die Anzahl der Halbjahre zwischen dem Erwerb des ersten akademischen Abschlusses und dem Zeitpunkt der Bewerbung (abzüglich der eingeschriebenen Semester an einer Hochschule während dieser Zeitspanne).
Die Studienplätze in den Masterstudiengängen werden nach hochschuleigenen Auswahlkriterien (i.d.R. Prädikat des ersten berufsqualifizierenden akademischen Abschlusses und Berufserfahrung) vergeben. Die Kriterien finden Sie in den jeweiligen Zulassungsordnungen.
Rangplatz und Nachrückverfahren
Sie erhalten ca. vier Wochen nach Bewerbungsschluss einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid im Bewerberportal. Werden Sie nicht im Hauptverfahren zugelassen, können Sie im Fall von freien Plätzen im Nachrückverfahren der HTW Berlin oder im koordinierten Nachrücken von hochschulstart.de einen Platz erhalten.
Auskünfte zu Rangplätzen werden nicht erteilt. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen ab.