Erstattung
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Erstattung zu viel gezahlter Beträge
Sie können sich zu viel gezahlte Beträge erstatten lassen, wenn Sie z. B. einen höheren Semesterbeitrag gezahlt haben als nötig.
Den Antrag auf Erstattung finden Sie im LSF. Senden Sie diesen bitte vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben ausschließlich elektronisch von Ihrem HTW-Mail-Account aus an den Studierendenservice.
Wenn Sie mehr als eine Überweisung vorgenommen haben, senden Sie zusammen mit Ihrem Antrag bitte einen Zahlungsbeleg. Achten Sie dabei bitte auf vollständige, aussagekräftige Nachweise. Bildschirmfotos von Bankportalen enthalten meist nicht alle erforderlichen Zahlungsinformationen und werden daher I. d. R. nicht als Nachweis akzeptiert.
(anteilige) Erstattung nach Exmatrikulation/Rücktritt
Haben Sie es sich mit dem Studium anders überlegt? Sie können sich den gezahlten Semesterbeitrag erstatten lassen, wenn Sie vor Semesterbeginn
- vom Studienplatz zurücktreten,
- aufgrund Ihres Abschlusses von der Rückmeldung zurücktreten,
- aus anderen Gründen exmatrikuliert * wurden.
*Studierende, die nachweislich im laufenden Sommersemester 2024 exmatrikuliert werden, können von der Entgeltfortzahlung befreit werden und eine Rückerstattung voller nicht genutzter Monate beantragen.
Den Antrag auf Erstattung finden Sie im LSF. Senden Sie diesen bitte vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben ausschließlich elektronisch von Ihrem HTW-Mail-Account aus an den Studierendenservice.
Beachten Sie bitte, dass gem. Verwaltungsgebührenordnung die Verwaltungsgebühr und ein ggf. gezahlter Säumniszuschlag einbehalten werden.
Berufsbegleitende und weiterbildende Master-Studiengänge
Wenn Sie das Studium nicht aufnehmen oder innerhalb von vier Wochen nach Semesterbeginn abbrechen, wird die Hälfte der Gebühr einbehalten. Bei einem späteren Abbruch des Studiums besteht kein Anspruch auf Erstattung.