Sprachnachweis

Deutsch-Sprachnachweis

Wann benötigen Sie einen Deutsch-Nachweis?

Sehr gute Deutschkenntnisse sind eine Voraussetzung für die Immatrikulation an der HTW Berlin.

Ihre Deutschkenntnisse müssen Sie anhand einer anerkannten Sprachprüfung nachweisen, wenn Sie

  • sich für einen deutschsprachigen Studiengang bewerben und
  • Ihre Hochschulzugangsberechtigung im nicht-deutschsprachigen Ausland erworben haben.

Dies gilt auch, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, aber Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben.

Sollten Sie sich für einen englischsprachigen Studiengang bewerben, ist es nicht erforderlich, Deutschkenntnisse nachzuweisen.

Übersicht der anerkannten Deutsch-Sprachnachweise

Englisch-Sprachnachweis

Wann benötigen SIe einen Englisch-Nachweis?

Wenn Sie sich für einen englischsprachigen Studiengang bewerben, müssen Sie englischsprachige Mindestkenntnisse anhand einer anerkannten Sprachprüfung nachweisen. Die Vergabe von Studienplätzen ist an diese Voraussetzung gebunden. Englischsprachige Mindestkenntnisse beziehen sich auf das von der Studienbewerberin bzw. dem Studienbewerber nachweisbare Mindestergebnis eines Sprachtests durch Vorlage eines bestimmten Ergebnisses.

Übersicht der anerkannten Englisch-Sprachnachweise