Rückmeldung

Fristgerechte Rückmeldung

Sie melden sich selbstständig für jedes Semester zurück. Es werden keine Rückmelde- oder Zahlungsaufforderungen versendet. Erfolgt die Rückmeldung nicht, verlieren Sie Ihren Studierendenstatus und werden exmatrikuliert.

Wird nur noch das Kolloquium im neuen Semester stattfinden und es fehlen keine weiteren Studienleistungen zum Abschluss, ist eine Rückmeldung nicht nötig.

  • Semesterbeitrag bezahlen:
    Für die Rückmeldung zahlen Sie den Semesterbeitrag auf dem Konto der HTW Berlin ein. Dafür gelten bestimmte Rückmeldefristen.
  • Rückmeldestatus prüfen und Immatrikulationsbescheinigung abrufen:
    Ob Ihr Semesterbeitrag eingegangen ist und Sie offiziell rückgemeldet sind, können Sie im LSF-Portal prüfen. Beachten Sie, dass eine ordentliche Rückmeldung nur bei vollständig gezahltem Krankenversicherungsbeitrag erfolgen kann. Immatrikulationsbescheinigungen können Sie sich selbst im LSF-Portal abrufen.
  • StudentCard validieren:
    Sobald Sie für das  neue Semester rückgemeldet sind, können Sie Ihre StudentCard an einem KartenValidierungsAutomaten aktualisieren.

Verspätete Rückmeldung

Wenn die reguläre Rückmeldefrist bereits abgelaufen ist, haben Sie noch vier Wochen Zeit, sich verspätet zurückzumelden. Hierfür wird jedoch eine Säumnisgebühr fällig, die Sie bitte unaufgefordert zusammen mit Ihrem Semesterbeitrag auf das Konto der HTW Berlin einzahlen.

Besondere Fälle

  • Ist die Abschlussarbeit abgegeben und Sie haben im kommenden Semester nur noch das Kolloquium vor sich, können Sie auf eine Rückmeldung verzichten (Ausnahme: Public und Nonprofit-Management). 
  • Wird die Abschlussarbeit innerhalb vier Wochen nach Semesterbeginn abgegeben und Sie haben im kommenden Semester nur noch das Kolloquium vor sich, können Sie auf eine Rückmeldung verzichten (Ausnahme: Public und Nonprofit-Management). 
  • Studieren Sie parallel an zwei Hochschulen und üben Ihre Mitgliedschaftsrechte nicht an der HTW Berlin aus, melden Sie sich an der anderen Hochschule zurück und senden einen Nachweis über die erfolgte Rückmeldung an den Studierendenservice.
  • Im Urlaubssemester denken Sie bitte eigenständig an Ihre fristgerechte Rückmeldung.