Teilzeitstudium
Seiteninhalt
Was ist ein Teilzeitstudium?
Ein Teilzeitstudium ermöglicht es, pro Semester weniger Veranstaltungen zu besuchen und das Studium zeitlich zu strecken. Es eignet sich besonders zur besseren Vereinbarkeit von Studium und Arbeit, Familie, Pflege, oder bei Behinderungen/chronischen Erkrankungen.
Wichtige Punkte:
- Studienplan muss eigenständig angepasst werden — ggf. mit Studienfachberatung abstimmen.
- Teilzeitsemester zählen als ganze Hochschulsemester und halbe Fachsemester.
- Regelstudienzeit läuft weiter
- Semesterbeitrag ist in voller Höhe zu zahlen
- Keine Befreiung vom Semesterticket
Unterschied zum berufsbegleitenden Studium
- Teilzeitstudium: Weniger Kurse, Termine bleiben gleich (meist werktags).
- Berufsbegleitend: Vorlesungen finden abends oder am Wochenende statt, angepasst an Berufstätige.
Auswirkungen auf finanzielle Leistungen
Klären Sie mögliche Auswirkungen des Teilzeitstudiums vorab. Wir empfehlen eine Beratung beim Sozialberatung des Studierendenwerks Berlin.
- BAföG: kein Anspruch
- Wohngeld: möglich, wenn BAföG entfällt
- Bürgergeld: in besonderen Lebenslagen möglich
- Kindergeld, Steuern, Krankenversicherung, Stipendien, Studienkredite: individuell klären
- Studierende mit Aufenthaltserlaubnis: vorab Landesamt für Einwanderung kontaktieren.
Antrag stellen
- Antragsformular im LSF herunterladen
- Formular innerhalb der Fristen per E-Mail (HTW-Account) an das Studierenden-Service-Center senden
- Keine Angabe von Gründen notwendig
- Widerruf ebenfalls per E-Mail mit Formular aus dem LSF