Personen / Mitwirkende

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Personen im Arbeitsschutz

An der HTW Berlin haben viele verschiedene Personen Aufgaben und Verantwortung im Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz.

  • Die Sicherheitsingenieur_innen unterstützen und beraten die Hochschule bei der Umsetzung des Gesundheits-, Arbeits-, Brand-, Explosions- und Umweltschutzes einschließlich der Unfallverhütung und der gesundheitsgerechten Arbeitsgestaltung sowie in allen Fragen der Sicherheit. Der Aufgabenbereich ist der Hochschulleitung zugeordnet.
  • Der Betriebsarzt berät die Beschäftigten in allen arbeitsmedizinischen Fragen, führt Untersuchungen und Schutzimpfungen durch und ist aktiv an der Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen beteiligt.
  • Die Sicherheitsbeauftragten sind die ehrenamtlichen Arbeitsschutz-Fachkräfte in den jeweiligen Arbeitsbereichen und helfen Unfall- und Gesundheitsgefahren zu vermeiden.

Gesamtverantwortung des Arbeitgebers

Die Hochschulleitung trägt die Gesamtverantwortung für den Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz an der HTW Berlin. Sie kann Aufgaben an Mitarbeiter_innen und die Verantwortung an Führungskräfte delegieren (§13 ArbschG).

Fachverantwortung der Führungskräfte

Alle Führungskräfte der HTW Berlin tragen die Fachverantwortung in ihrem jeweiligen Bereich und sind zuständig für die Einhaltung der Vorschriften und die Umsetzung der Maßnahmen im Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz. Mitarbeiter_innen der Bereiche können sich von ihnen aktiv beraten und unterstützen lassen. Zu den verantwortlichen Führungskräften an der HTW Berlin zählen die Leitungen aller Organisationseinheiten wie z.B.

  • Dekan_innen,
  • Dekanatsgeschäftsführer_innen,
  • Leiter_innen der zentralen Hochschulverwaltungen,
  • Leiter_innen der Zentraleinrichtungen,
  • Leiter_innen der Zentralreferate,
  • Laborleiter_innen,
  • Projektleiter_innen sowie Koordinator_innen von Drittmittelprojekten