Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

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Warum hat die HTW Berlin eine Meldestelle eingerichtet?

Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht um, damit Personen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und diese melden, vor Nachteilen geschützt sind.

Gesetzliche Bestimmungen

Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG, BGBl. Teil 1, Nr. 140/2023) vom 31.05.2023 bestimmt, dass Arbeitgeber mit mehr als 50 Beschäftigten – so auch die HTW Berlin – eine interne Meldestelle einzurichten haben.

Unter vorstehendem Link können Sie sich informieren, ob eine von Ihnen beabsichtigte Meldung unter die Bestimmungen des HinSchG fällt (vgl. insbesondere die §§ 2 und 3) und Sie zum meldeberechtigten Personenkreis gemäß HinSchG (vgl. § 3, Absatz 8, Ziffern 1 bis 3) gehören.

Sollten Sie nach Prüfung des Sachverhaltes zu dieser Ansicht gelangen und eine Meldung abgeben wollen wenden Sie sich bitte zwecks Terminvereinbarung an die Meldestelle der HTW Berlin, Herrn Dr. Ansgar Keller, E-Mail: ansgar.keller@htw-berlin.de.

Terminvereinbarung und Vertraulichkeit

Die Meldestelle der HTW Berlin nimmt Ihre Meldung in einem vertraulichen persönlichen Gespräch entgegen. Bitte schildern Sie den Sachverhalt daher noch nicht in Ihrer E-Mail, diese soll nur der Terminanfrage dienen. Alle inhaltlichen Aspekte erörtern wir in dem zu vereinbarenden persönlichen Gespräch.

Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt, personenbezogene Daten werden ausschließlich geschützt verarbeitet und der Schutz der hinweisgebenden Personen ist gewährleistet (vgl. §§ 8, 10 und 33).

Externe Meldestellen

Alternativ steht es Ihnen gemäß § 19 HinSchG frei, den Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung oder die Meldestelle beim Bundesamt für Justiz anzusprechen. Bitte nutzen Sie zunächst jedoch die Möglichkeiten der internen Meldestelle der HTW Berlin bzw. informieren Sie im Falle einer extern abgegebenen Meldung die interne Meldestelle darüber.