Justiziariat

Das Justiziariat erarbeitet für die Hochschulleitung, die Fachbereiche sowie für die Hochschulverwaltung Stellungnahmen in Bezug auf Rechtsfragen vor allem zu hochschulrechtlichen Themen. Es unterstützt Fachbereiche und Hochschulverwaltung bei der Formulierung von Verträgen und Kooperationsvereinbarungen. Es wirkt bei der Erarbeitung und rechtlichen Begutachtung von Ordnungen und Satzungen der HTW Berlin mit, die in den Amtlichen Mitteilungsblättern veröffentlicht werden. Weiterhin ist das Justiziariat an der Prozessführung in verwaltungsgerichtlichen, zivilgerichtlichen und sozialgerichtlichen Streitverfahren beteiligt.