Geänderte Dienstvereinbarungen ab 01.01.2024

Zum 01.01.2024 tritt die Überarbeitet Dienstvereinbarung (DV) zur "Dienstbefreiung bei extremen Wetterlagen" in Kraft. Diese Dienstvereinbarung wurde wesentlich überarbeitet und vereinfacht. Wie auf der Personalversammlung am 8. Dezember 2023 vorgestellt, richtet sich die Dienstvereinbarung an den amtlichen Warnung des Deutschen Wetterdiensts aus. Auch wurde der Geltungsbereich auf alle Beschäftigten ausgeweitet, wenn "die Bewältigung des Arbeitsweges [..] ein hohes gesundheitliches Riskio bedeuten würde und  somit unzumutbar ist." Im Allgemeinen gilt für die betroffenen Beschäftigten, dass im Fall extremer Wetterlagen die geschuldete Arbeit mobil erbracht werden soll.

Die Dienstvereinbarung über flexible Formen der Arbeit wurde ebenfalls angepasst. Hier wurde der Abschnitt zu extremen Wetterlagen angepasst und mit der oben genannten DV in Einklang gebracht (§7 Abs. 3). Der letzte Satz des § 8 Abs. 2: „Es ist nicht möglich, regelmäßig sowohl am Montag als auch am Freitag mobil zu arbeiten.“ wurde ersatzlos gestrichen. In Abs. 3 wurde die Möglichkeit des "Hybriden Arbeitens" aufgenommen und die Regelungen in § 10 Abs. 2 und Abs. 3 entsprechend angepasst.

Die Dienstvereinbarungen finden Sie ab sofort auf unser Seite.