Bevorzugte Zulassung

Sie können die bevorzugte Zulassung beantragen, wenn Sie zu Beginn oder während Ihres Dienstes bereits für Ihren Wunsch-Studiengang zugelassen worden sind und das Studium aufgrund des Dienstes nicht antreten konnten.

Gemeint sind zum Beispiel

  • Bundesfreiwilligendienst nach dem BFDG
  • Entwicklungsdienst nach dem EhfG
  • Jugendfreiwilligendienst nach dem JFDG

Voraussetzungen

  • Der Zulassungsbescheid ist nicht älter als vom vergangenen Semester (bzw. nicht älter als vom vorletzten Semester bei Studiengängen, die nur ein Mal im Jahr starten).
  • Ihr Dienst begann zum Zeitpunkt der Zulassung oder kurz davor.

Beide Voraussetzungen sind innerhalb der Bewerbungsfrist nachzuweisen.

Antragstellung

Sie beantragen die bevorzugte Zulassung im Rahmen Ihrer Studienplatzbewerbung im Bewerbungsportal der HTW.

Es gelten die regulären Ausschlussfristen für Bewerbungen.

Beachten Sie bitte, dass Sie einen Sonderantrag nur dann erfolgreich stellen können, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind und Sie diese in vollem Umfang nachgewiesen haben.

Alle erforderlichen Nachweise sind innerhalb der Bewerbungsfrist im Bewerbungsportal hochzuladen.

  • Zulassungsbescheid aus dem vergangenen Semester für den selben Studiengang
  • Dienstzeitbescheinigung