Praktikum
Das Fachpraktikum ist in den meisten Bachelor-Studiengängen verpflichtend und kann entweder in Deutschland oder im Ausland absolviert werden. Die Regeln, Ziele, Dauer und die Beurteilung sind in der Rahmenpraxisordnung festgelegt. Detaillierte, studiengangsspezifische Vorgaben regelt Ihre jeweilige Studienordnung.
Praktikum beantragen
Um ein Praktikum zu beantragen, reichen Sie bei Ihrer bzw. Ihrem Praktikumsbeauftragten folgende Unterlagen ein:
- Praktikumsantrag [PDF] — Bitte schauen Sie auf Ihrer Studiengangswebseite, ob es ggf. ein abweichendes Antragsformular für Ihren Studiengang gibt.
- Praktikumsvertrag
Mustervertrag in der Rahmenpraxisordnung (Anlage 3)
Praktikum anerkennen lassen
Für die Anerkennung als Studienleistung reichen Sie nach Abschluss Ihres Praktikums folgende Unterlagen beim Praktikumsbeauftragten Ihres Studiengangs ein:
- Praktikumszeugnis der Ausbildungsstelle
- Bestätigung der Ausbildungsstelle, dass das Praktikum absolviert wurde
- Praktikumsbericht — Bitte informieren Sie sich über die Anforderungen auf Ihrer Studiengangswebseite.