Exmatrikulation
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Vorzeitige Exmatrikulation auf eigenen Antrag
- Antrag per E‑Mail von Ihrer HTW-Mail-Adresse an das Studierenden-Service-Center (Formular im LSF-Portal)
- keine rückwirkende Exmatrikulation möglich: frühestens am Tag des Antragseingangs, spätestens am Ende des laufenden Semesters
Exmatrikulation von Amts wegen
Erfolgt automatisch, wenn
- keine fristgerechte Rückmeldung erfolgt
- Prüfungsleistungen oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden wurden
- Abschlussprüfung bestanden wurde
Exmatrikulation nach erfolgreichem Abschluss
- Wirksam mit Bestehen des Kolloquiums
- Prüfungsverwaltung informiert Sie per E-Mail, sobald Sie Ihre Zeugnisse, Exmatrikulationsbescheinigung und Bescheinigung für die Rentenversicherung abholen können
- Für einen sofortigen Nachweis senden Sie dem Studierenden-Service-Center den Antrag auf Exmatrikulation, Ihre vorläufige Abschlussbescheinigung sowie ein Foto der zerschnittenen HTW StudentCard zu.
- Semesterticket wird zum Monatsende entwertet; ggf. Antrag auf anteilige Erstattung stellen
Erstattung von Beiträgen
- Vor Semesterbeginn: vollständige Erstattung des Semesterbeitrags möglich
- Nach Semesterbeginn: anteilige Erstattung des Semestertickets möglich
Wichtige Hinweise
- Prüfungsanspruch bleibt bis Semesterende bestehen, auch nach Exmatrikulation
- Falls nur noch Kolloquium aussteht, ist Rückmeldung fürs Folgesemester nicht nötig (Ausnahme: Public und Nonprofit-Management)
- Gesetzliche Krankenversicherung: nach Exmatrikulation Anspruch auf Leistungen für einen weiteren Monat möglich → Krankenkasse sofort informieren
- BAföG: Amt für Ausbildungsförderung sofort informieren
Zugriff auf LSF und HTW-Mail nach Exmatrikulation
- Zugriff auf LSF endet 90 Tage nach Exmatrikulation. Leistungsbescheinigung bitte innerhalb dieser Frist selbst downloaden.
- Ihre HTW-E-Mail-Adresse wird 6 Monate nach Exmatrikulation deaktiviert. Bis dahin erfolgt die Kommunikation weiterhin über die HTW-Mail.