Exmatrikulation

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Vorzeitige Exmatrikulation auf eigenen Antrag

  • Antrag per E‑Mail von Ihrer HTW-Mail-Adresse an das Studierenden-Service-Center (Formular im LSF-Portal)
  • keine rückwirkende Exmatrikulation möglich: frühestens am Tag des Antragseingangs, spätestens am Ende des laufenden Semesters

Exmatrikulation von Amts wegen

Erfolgt automatisch, wenn

  • keine fristgerechte Rückmeldung erfolgt
  • Prüfungsleistungen oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden wurden
  • Abschlussprüfung bestanden wurde

Exmatrikulation nach erfolgreichem Abschluss

  • Wirksam mit Bestehen des Kolloquiums
  • Prüfungsverwaltung informiert Sie per E-Mail, sobald Sie Ihre Zeugnisse, Exmatrikulationsbescheinigung und Bescheinigung für die Rentenversicherung abholen können
  • Für einen sofortigen Nachweis senden Sie dem Studierenden-Service-Center den Antrag auf Exmatrikulation, Ihre vorläufige Abschlussbescheinigung sowie ein Foto der zerschnittenen HTW StudentCard zu.
  • Semesterticket wird zum Monatsende entwertet; ggf. Antrag auf anteilige Erstattung stellen

Erstattung von Beiträgen

Wichtige Hinweise

  • Prüfungsanspruch bleibt bis Semesterende bestehen, auch nach Exmatrikulation
  • Falls nur noch Kolloquium aussteht, ist Rückmeldung fürs Folgesemester nicht nötig (Ausnahme: Public und Nonprofit-Management)
  • Gesetzliche Krankenversicherung: nach Exmatrikulation Anspruch auf Leistungen für einen weiteren Monat möglich → Krankenkasse sofort informieren
  • BAföG: Amt für Ausbildungsförderung sofort informieren

Zugriff auf LSF und HTW-Mail nach Exmatrikulation

  • Zugriff auf LSF endet 90 Tage nach Exmatrikulation. Leistungsbescheinigung bitte innerhalb dieser Frist selbst downloaden.
  • Ihre HTW-E-Mail-Adresse wird 6 Monate nach Exmatrikulation deaktiviert. Bis dahin erfolgt die Kommunikation weiterhin über die HTW-Mail.