Hinweise für werdende Mütter im Studium

Mutterschutz im Studium

Laut Mutterschutzgesetz (MuSchG) haben Studentinnen genau wie Arbeitnehmerinnen ein Anrecht auf Mutterschutz.

Bedenken Sie bitte!

Während Ihrer praktischen Ausbildung im Studium könnten Sie als schwangere oder stillende Studentin möglicherweise chemischen Gefahrstoffen, potentiell infektiösen biologischen Arbeitsstoffen und physikalischen Schadfaktoren oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein, von denen für Sie oder Ihr Kind eine eventuelle Gefährdung ausgehen kann.

Diese möglichen Gefährdungen werden durch die Sicherheitsingenieurin (in Zusammenarbeit mit den Fachverantwortlichen sowie dem Betriebsarzt) beurteilt und ggf. Maßnahmen zur Verhinderung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen eingeleitet.

Daher gilt:

Im Falle einer Schwangerschaft sollte jede Studentin in ihrem eigenen Interesse die Sicherheitsingenieurin sowie die verantwortlichen Laborleitungen informieren!

Schwangerschaftsmeldung an die Sicherheitsingenieurin

Um uns eine Schwangerschaft mitzuteilen, verwenden Sie bitte das Formular „Benachrichtigung gem. § 27 Mutterschutzgesetz“ und senden es per eMail an: Melanie.Ewald@htw-Berlin.de. (Dieses finden Sie übrigens auch im LSF unter "Anträge und Formulare")