Antidiskriminierungsbeauftragte

Antidiskriminierungsrichtlinie

Die HTW Berlin hat sich dem Ziel verpflichtet, ein sicherer, diskriminierungs- und gewaltfreier Lern-, Lehr- und Arbeitsort zu sein. Ziele und Maßnahmen sind im Detail in der Antidiskriminierungsrichtlinie der HTW Berlin [PDF] festgehalten.

Aktionsplan

Die HTW Berlin entwickelt derzeit einen Aktionsplan zur Antidiskriminierung, um

  • niedrigschwellige Information und Beratung sowie Empowerment- und Unterstützungsformate zu ermöglichen.
  • die Thematik in die zentralen und dezentralen Eröffnungsveranstaltungen für Erstsemester einzubinden.
  • fachliche, mitunter verpflichtende Weiterbildungen sowie Supervision anzubieten.
  • Bedingungen für ein barrierefreies Studium zu schaffen.
  • räumliche und technische Voraussetzungen zur Vermeidung von Angst und von Gefahrensituationen auf dem Hochschulgelände zu schaffen.

Hier können Sie einen mutmaßlichen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gemäß Antidiskriminierungsrichtlinie der HTW Berlin (§ 2) dokumentieren, wenn Angehörige der HTW Berlin oder Dritte beteiligt sind oder waren. Das ist sowohl durch Betroffene als auch durch Zeug*innen namentlich und anonym möglich.

Schutzkonzept zur Prävention von und zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt der HTW Berlin

Das Schutzkonzept [PDF] ruht auf drei Säulen: Beratung, Prävention sowie Melde- und Beschwerdeverfahren. Es regelt die Rechte der Betroffenen und der Menschen unter Verdacht sowie die Grundprinzipien, Zuständigkeiten und Abläufe bei Vorfällen sexualisierter Diskriminierung und Gewalt. Zudem enthält es einen Aktionsplan für 2023 bis 2025. Auf dem Schutzkonzept aufbauend werden in den kommenden Monaten Angebote für die unterschiedlichen Zielgruppen umgesetzt, insbesondere für Betroffene, Unterstützer*innen sowie Vorgesetzte, um passgenaue Informationen bereitzustellen sowie eine klare und transparente Fallbearbeitung zu gewährleisten.

Antidiskriminierungsstelle

Die Antidiskriminierungsstelle organisiert Aktionen, fungiert als Beratungsstelle, ist Anlaufstelle für die Meldung von Diskriminierungsvorfällen und nimmt Beschwerden entgegen. Die kommissarische Leitung übernimmt der*die Präsident*in

Antidiskriminierungsrat

Der Antidiskriminierungsrat — ein Zusammenschluss von Mitgliedern der Hochschulleitung, des Personalrats und der Studierendenschaft, der hauptberuflichen Frauenbeauftragten, der Vertrauensperson der Schwerbehinderten sowie weitere Personen — erarbeitet den Aktionsplan, der jeweils für zwei Jahre gilt. Der Rat berät Gremien und Kommissionen sowie Führungskräfte.

Beratungsstellen für Studierende

Beratungsstellen für alle anderen Mitgliedsgruppen