Antidiskriminierungsbeauftragte
Antidiskriminierungsrichtlinie
Die HTW Berlin hat sich dem Ziel verpflichtet, ein sicherer, diskriminierungs- und gewaltfreier Lern-, Lehr- und Arbeitsort zu sein. Ziele und Maßnahmen sind im Detail in der Antidiskriminierungsrichtlinie der HTW Berlin [PDF] festgehalten.
Aktionsplan
Die HTW Berlin entwickelt derzeit einen Aktionsplan zur Antidiskriminierung, um
- niedrigschwellige Information und Beratung sowie Empowerment- und Unterstützungsformate zu ermöglichen.
- die Thematik in die zentralen und dezentralen Eröffnungsveranstaltungen für Erstsemester einzubinden.
- fachliche, mitunter verpflichtende Weiterbildungen sowie Supervision anzubieten.
- Bedingungen für ein barrierefreies Studium zu schaffen.
- räumliche und technische Voraussetzungen zur Vermeidung von Angst und von Gefahrensituationen auf dem Hochschulgelände zu schaffen.
Meldung von Diskriminierungsfällen
- Meldung eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot
Sie können mutmaßliche Diskriminierungsvorfälle an der HTW Berlin, die Sie oder andere Menschen betreffen, melden. Bevor Sie sich zu diesem Schritt entschließen, können Sie sich beraten lassen. - Beschwerde wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot
Wenn Sie sich aufgrund von Merkmalen, die in der Antidiskriminierungsrichtlinie der HTW Berlin genannt sind, diskriminiert fühlen, haben Sie das Recht, sich zu beschweren. Grundlage hierfür ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das auch für die HTW Berlin gilt. Bevor Sie sich zu diesem Schritt entschließen, sollten Sie sich — auf Wunsch anonym — beraten lassen.
Sanktionen
Die Sanktionen richten sich nach der Schwere der Tat. Gegenüber Beschäftigten und Lehrbeauftragten der HTW Berlin können zum Einsatz kommen: regulierendes Gespräch, Belehrung, Ermahnung ode Abmahnung, Disziplinarverfahren, verpflichtende Teilnahme an einer Weiterbildung zu Antidiskriminierung, Ausschluss von der Nutzung (bestimmter) hochschulinterner Angebote und Einrichtungen, Versetzung oder Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz oder -ort innerhalb der Hochschule, Entzug eines Lehrauftrages, ordentliche/außerordentliche (fristlose) Kündigung, Strafanzeige. Gegenüber Studierenden sowie allen, die in keinem Beschäftigungsverhältnis mit der HTW Berlin stehen, kommen in Betracht: regulierendes Gespräch, Belehrung oder Ermahnung, Maßnahmen gegen Ordnungsverstöße, Ausschluss von der Benutzung von Einrichtungen der Hochschule, Ausschluss von der Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen bis zu einem Semester, Exmatrikulation, Strafanzeige.
Antidiskriminierungsstelle
Die Antidiskriminierungsstelle organisiert Aktionen, fungiert als Beratungsstelle, ist Anlaufstelle für die Meldung von Diskriminierungsvorfällen und nimmt Beschwerden entgegen. Die kommissarische Leitung übernimmt:

Antidiskriminierungsrat
Der Antidiskriminierungsrat — ein Zusammenschluss von Mitgliedern der Hochschulleitung, des Personalrats und der Studierendenschaft, der hauptberuflichen Frauenbeauftragten, der Vertrauensperson der Schwerbehinderten sowie weitere Personen — erarbeitet den Aktionsplan, der jeweils für zwei Jahre gilt. Der Rat berät Gremien und Kommissionen sowie Führungskräfte.
- Dr. Sünne Andresen, Frauenbeauftragte
- Nicole Biehl, Mitarbeiterin im Fachbereich 3
- Prof. Dr. Carsten Busch, Präsident
- Myriam Draesel, Studentin und Antidiskriminierungsreferentin des AStA
- Prof. Dr. Susan Kamel, Professorin im Fachbereich 5
- Prof. Dr. Martina Merker, Professorin im Fachbereich 3 und Vorsitzende des Ordnungsausschusses
- Anne Priemer, Vertrauensperson der schwerbehinderten Beschäftigten und Mitarbeiterin im Fachbereich 2
- Jana Scholtze, Mitarbeiterin in der Personalabteilung
- Gernot Welschhoff, Mitarbeiter im International Office und Mitglied des Personalrats
Beratungsstellen für Studierende
- Allgemeine Studienberatung
- Frauenbeauftragte
- Schwerbehinderten-Vertretung
Beauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende - Psychologische Beratung
- AStA-Antidiskriminierungsreferat, asta-antidis@students-htw.de
- Fachschaftsräte (zu finden auf den Kontakt-Seiten der Fachbereiche)
- Studentische Mitglieder der Fachbereichsräte
Die Fachbereichsräte (online auf der Fachbereichswebseite unter "Kontakt" zu finden) haben auch immer studentische Mitglieder, die die Interessen der Studierenden im Fachbereich vertreten.
Beratungsstellen für alle anderen Mitgliedsgruppen
- Personalrat
- Frauenbeauftragte
- Schwerbehinderten-Vertretung
Vertrauensperson der schwerbehinderten Beschäftigten