Nachteilsausgleich
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Sie können einen Nachteilsausgleich beantragen, wenn nachweislich besondere Umstände Sie daran gehindert haben,
- einen besseren Notendurchschnitt oder
- eine längere Wartezeit
in Bezug auf Ihre Hochschulzugangsberechtigung zu erreichen. Diese Umstände dürfen Sie nicht selbst zu vertreten haben.
Ein Nachteilsausgleich führt nicht automatisch zu einer Zulassung. Beim Nachteilsausgleich wird der tatsächlich erwiesene Nachteil ausgeglichen. Der Rangplatz, den Sie mit dem verbesserten Notendurchschnitt oder der längeren Wartezeit erreichen, kann immer noch unter den Zulassungsbeschränkungen Ihres Wunsch-Studiengangs liegen.
Es werden nur Angaben berücksichtigt, die durch beglaubigte Kopien der Originaldokumente belegt sind.
Mögliche Gründe für diese Anträge
Besondere gesundheitliche Umstände, z. B.
- Längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
- Längere schwere Behinderung oder Krankheit
- Sonstige vergleichbare besondere gesundheitliche Umstände
- Schwangerschaft der Bewerberin während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
Besondere wirtschaftliche Umstände
Besondere familiäre Umstände, z. B.
- Versorgung eines eigenen minderjährigen Kindes/eigener minderjähriger Kinder in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
- Versorgung pflegebedürftiger Verwandter in aufsteigender Linie oder von Geschwistern in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
- Betreuung unversorgter minderjähriger Geschwister, die mit der Bewerberin oder dem Bewerber in häuslicher Gemeinschaft lebten, während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
- Verlust eines Elternteils in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung oder Verlust beider Eltern vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, sofern die Bewerberin oder der Bewerber zu diesem Zeitpunkt ledig war und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte
- Mehrmaliger Schulwechsel in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung wegen Umzugs der Eltern
- Sonstige vergleichbare besondere familiäre Umstände
Zugehörigkeit zu relevanten Sportkadern
Wer während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung mindestens ein Jahr ohne Unterbrechung zu einem Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Nachwuchskader 1, Nachwuchskader 2 oder Teamkader der Bundessportfachverbände gehört hat, kann dies geltend machen.
Sonstige vergleichbare besondere Umstände
Antragstellung
Sie beantragen den Nachteilsausgleich im Rahmen Ihrer Studienplatzbewerbung im Bewerbungsportal der HTW.
Es gelten die regulären Ausschlussfristen für Bewerbungen.
Beachten Sie bitte, dass Sie einen Sonderantrag nur dann erfolgreich stellen können, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind und Sie diese in vollem Umfang nachgewiesen haben.
Alle erforderlichen Nachweise sind innerhalb der Bewerbungsfrist im Bewerbungsportal hochzuladen.
- Zur Verbesserung der Wartezeit ist in allen Fällen eine Bescheinigung der Schule über Grund und Dauer der Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung einzureichen. Es muss daraus hervorgehen, wann Sie die Hochschulzugangsberechtigung erworben hätten ohne die angegebenen beeinträchtigenden Umstände.
- Zur Verbesserung der Durchschnittsnote ist in allen Fällen ein Gutachten der Schule (nicht einzelner Lehrkräfte) oder — falls dies nicht möglich ist — ein Gutachten eines pädagogisch-psychologischen Sachverständigen einzureichen sowie die letzten beiden Zeugnisse vor Eintritt des leistungsbeeinträchtigenden Ereignisses und alle darauf folgenden Zeugnisse. Es muss daraus hervorgehen, welchen Notendurchschnitt in Bezug auf die Hochschulzugangsberechtigung Sie erreicht hätten ohne die beeinträchtigenden Umstände.
- Der Antragsgrund ist jeweils mit weiteren geeigneten Nachweisen zu belegen.
Bitte beachten:
Grundsätze für die Erstellung von Schulgutachten zu Anträgen auf Nachteilsausgleich