Prüfungsverhinderung
FAQ-Seiten für Studierende: Wichtiger Hinweis
Bitte lesen Sie unsere FAQ-Seiten, um sich über die ergriffenen Maßnahmen sowie Änderungen in den Abläufen zu informieren. Die FAQ-Seiten werden fortlaufend aktualisiert, daher empfehlen wir Ihnen, sich diese regelmäßig anzuschauen.
Seiteninhalt
Prüfungsunfähigkeit
- Für Prüfungen, an denen Sie trotz Anmeldung nicht teilnehmen, benötigen Sie kein Attest. Sie melden sich einfach für den 2. Prüfungszeitraum bzw. im kommenden Semester erneut zur Prüfung an.
- Erkranken Sie, während Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben, können Sie eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragen.
Prüfungstermine und Prüfungsversuche
- Pro Semester werden zwei Prüfungszeiträume angeboten. Sie haben insgesamt drei Semester für eine Prüfung Zeit, bevor die Wiederholbarkeitsfrist endet. Ihnen stehen also insgesamt sechs Termine für eine Prüfung zur Auswahl.
- Für eine Prüfung haben Sie drei Versuche.
Sie haben
- einen Prüfungstermin, aber keinen Prüfungsversuch vergeben, wenn Sie an einer Prüfung trotz Anmeldung nicht teilnehmen.
- sowohl einen Prüfungstermin als auch einen Prüfungsversuch vergeben, wenn Sie eine Prüfung nicht bestehen oder abbrechen.
- alle Prüfungstermine vergeben, wenn die Wiederholbarkeitsfrist abgelaufen ist. Dann gelten auch offene Prüfungsversuche als verschenkt.